Protokolle des Ministerrates der Ersten Republik der Republik Österreich
Renner
Deutsch, Eisler, Eldersch, Glöckel, Hanusch, Löwenfeld-Ruß, Mayr, Miklas, Paul, Ramek, Reisch, Resch, Tandler, Zerdik
Grimm, Krasny, Pokorny (zu Punkt 6), Reich (zu Punkt 6), Richter (zu Punkt 12)
unbekannt
15.00–18.30 Uhr
Reinschrift, Konzept, Stenogramm, Entwurf der Tagesordnung
Staatssekretär Dr. Reisch begründet in ausführlicher Weise den Antrag auf Erhöhung der Zuckerpreise vom 1. Dezember l. J. angefangen – unter Einrechnung eines 250%igen Agios der tschechischen Krone – auf rund das Doppelte der gegenwärtigen Verschleißpreise sowie auf Erhöhung der Tarifpreise für die Tabakfabrikate um rund 220% – gleichfalls giltig vom 1. Dezember d. J. an.
In der sich hierüber entwickelnden Debatte machen Staatssekretär Dr. Mayr und Unterstaatssekretär Miklas ihr Einverständnis zur Tabakpreiserhöhung davon abhängig, dass gleichzeitig auch eine ausgiebigere Belieferung der Landbevölkerung mit Rauchmaterial verfügt werde; diesfalls erteilt Sektionschef Dr. Grimm befriedigende Zusicherungen.
Der Kabinettsrat genehmigt schließlich in Anbetracht der vom Staatssekretär für Finanzen vorgebrachten zwingenden staatsfinanziellen Gründe die beiden von ihm gestellten Anträge.
Der Vorsitzende erinnert daran, dass der Kabinettsrat in seiner Sitzung am 21. Oktober 1919 die Einbringung 4eines Gesetzentwurfes zur Durchführung der Art. 191 und 192 des Staatsvertrages von St. Germain beschlossen habe. Hiedurch sei die in der Sitzung des Kabinettsrates vom 13. Mai 1919 genehmigte und in der Nationalversammlung eingebrachte, jedoch bisher noch nicht verabschiedete Regierungsvorlage, betreffend die Rückstellung von Kunst- und historischen Wertgegenständen an Italien gegenstandslos geworden.
Redner erbitte daher im Einvernehmen mit den beteiligten Staatsämtern die Ermächtigung zur Rückziehung des Gesetzentwurfes „betreffend die Rückstellung von Kunst- und historischen Wertgegenständen an Italien.“
Der Kabinettsrat erteilt die erbetene Ermächtigung.
Staatssekretär Eldersch berichtet, dass die mit Beschluss des Kabinettsrates vom 7. November d. J. eingesetzte Kabinettskonferenz sich in der Frage der Gewährung von Verdienstentgangsentschädigungen an die bei der Bekämpfung des Kriegswuchers mitwirkenden Arbeiter- und Bürgerräte dahin geeinigt habe, dem Kabinetts5rat zu empfehlen, derartige Entschädigungen – beschränkt auf den Betrag des Normallohnes mit Ausschluss der Vergütung für Nebenleistungen (Überstunden u. dgl.) – grundsätzlich zuzubilligen; um Vergleiche mit der Entlohnung der im Kriegswucheramte beschäftigten Staatsangestellten zu vermeiden, wären diese Entschädigungen jedoch in der Weise zur Auszahlung zu bringen, dass der Arbeitslohn der betreffenden, im Kriegswucheramte derzeit beschäftigten Personen vom Arbeitsgeber voll weitergezahlt und ihm aus den Mitteln des Kriegswucheramtes rückvergütet wird. Einer besonderen Regelung bedürfen nur noch die Vergütungen jener Staatsangestellten, bei denen die Nebengebühren die Lohnbezüge – wie dies beispielsweise bei den Eisenbahnbediensteten (Fahrpersonal) der Fall sei – erheblich übersteigen. In dieser Hinsicht würden die Besprechungen im Schoße der Kabinettskonferenz fortgesetzt werden. Was die Erfordernisziffer für die Entschädigungbeträge anbelange, sei die Kabinettskonferenz zur Anschauung gelangt, dass zunächst das Ergebnis der drei ersten Monate abgewartet werden sollte, worauf dem Kabinettsrate über 6die Höhe des erforderlichen Kredites Bericht erstattet werden wird.
Der Kabinettsrat nimmt die Ausführungen des sprechenden Staatssekretärs genehmigend zur Kenntnis.
Staatssekretär Eldersch teilt mit, dass der Niederösterreichische Landtag in seiner Sitzung am 1. Oktober d. J. Gesetzentwürfe über die Teilung der Ortsgemeinden Oberkreuzstetten, Grafensulz, Zwentendorf, Eichenbrunn, Kronberg, Theras, Manhartsbrunn, Simonsfeld und Hauskirchen in je zwei selbständige Ortsgemeinden beschlossen habe. Gegen diese Beschlüsse obwalten keine Bedenken, da es sich durchwegs um ganze Katastralgemeinden handle, die abgetrennt werden sollen, und die Lebensfähigkeit der genannten Gemeinden gesichert erscheine. Im Einvernehmen mit den Staatssekretären für Finanzen und für Justiz erbitte der sprechende Staatssekretär vom Kabinettsrate die Ermächtigung, dass von der Erhebung einer Vorstellung gegen diese Gesetzesbeschlüsse abgesehen werde.
Der Kabinettsrat erteilt die erbetene Ermächtigung.7
Nach einer Mitteilung des Staatssekretärs Eldersch hat die Niederösterreichische Landesregierung die Erwirkung der Genehmigung der Staatsregierung für den Beschluss des Niederösterreichischen Landesausschusses vom 14. November 1916, bzw. für die Beschlüsse des Niederösterreichischen Landesrates vom 20. Februar, 11., 18. und 19. März, sowie 8. und 29. April 1919, betreffend die Einhebung von Mietzinsauflagen, bzw. von 100% übersteigenden Umlagen in den Gemeinden Spitz an der Donau, Stockerau, Mauer bei Wien, Pernitz, Mallersbach, Süßenbach, Eibenstein, [Bad] Großpertholz, Watzmanns, Wopfing, Walpersbach, Winzendorf, Schwallenbach, Wurmbrand, Kollnitzgraben, Amaliendorf, Kirchau, Hernstein und Altmann beantragt.
Der Kabinettsrat erteilt dem sprechenden Staatssekretär die von ihm gleichzeitig erbetene Ermächtigung zur Genehmigung der vorgenannten Beschlüsse durch die Staatsregierung.8
Staatssekretär Ing. Zerdik erinnert daran, dass der vom ehemaligen Staatsamte für öffentliche Arbeiten ausgearbeitete Entwurf für ein Elektrizitätsgesetz seinerzeit deshalb nicht in weitere Behandlung genommen worden sei, weil die Staatskommission für Sozialisierung damals die Vorlage eines besonderen Gesetzentwurfes über die Sozialisierung der Elektrizitätswirtschaft in Aussicht genommen habe. Bekanntlich sei es infolge des Widerspruches der Interessenten, besonders der Länder, hiezu nicht gekommen. Die Abstandnahme von der staatsgesetzlichen Regelung dieser Frage habe nun den Übelstand gezeitigt, dass mehrere Länder zwischenweilig im Wege einer Novellierung ihrer Wasserrechtsgesetze Bestimmungen über die Elektrizitätswirtschaft erlassen hätten, welche für die Zukunft eine einheitliche Regelung dieser Materie für das gesamte Staatsgebiet erschweren. Um einer weiteren Zersplitterung in diesen Belangen entgegenzuwirken, sei es nun im Interesse einer zweckmäßigen Verwertung der Wasserkräf9te unausweichlich, durch ein Staatsgesetz so rasch als möglich wenigstens über die dringendsten Fragen – hiebei kommt zunächst das Elektrizitätswegerecht und das Verfahren in Betracht – Verfügungen zu treffen. Diesfalls seien in dem dem Kabinettsrate vorliegenden Gesetzentwurfe, der auch bereits die Zustimmung der Länder gefunden habe, die entsprechenden Teile des ursprünglichen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes zu einem Ganzen zusammengefasst worden. Um der endgiltigen Regelung der Elektrizitätswirtschaft nicht vorzugreifen, behalte der § 5 der Vorlage die Behandlung der Einrichtungen zur planmäßigen Versorgung des Staatsgebietes mit elektrischer Energie, die Wahrung der gemeinwirtschaftlichen Rücksichten hiebei sowie die Bestimmungen für die Errichtung und den Betrieb von Stromlieferungsunternehmungen ausdrücklich einem besonderen Gesetze vor. Der sprechende Staatssekretär erbitte sich die Zustimmung des Kabinettsrates zur Einbringung dieses Gesetzentwurfes in der Nationalversammlung.
Anschließend daran unterbreitet der Präsident der Staatskommission für Sozialisierung dem Kabinettsrate den Entwurf eines Gesetzes über die 10Elektrizitätswirtschaft. Dieses Gesetz habe die Aufgabe den ersten Abschnitt des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes vom Jahre 1918 zu ersetzen, welches bekanntlich das Konzessionssystem für Elektrizitätsunternehmungen festlegte. Es beinhalte die Regelung der Rechte des Staates und der Allgemeinheit gegenüber den Elektrizitätsunternehmungen und bilde sonach eine notwendige Ergänzung der vom Staatssekretär Ing. Zerdik eingebrachten Vorlage über elektrische Anlagen, welches den Unternehmungen nur Rechte einräume, ohne ihnen korrelate Verpflichtungen aufzuerlegen. Bei den einschlägigen Beratungen dieses Entwurfes im WEWA sei eine Übereinstimmung mit den Ländervertretern erzielt worden und sei bei dessen Textierung auch auf allenfalls mögliche Befürchtungen, die im Auslande rücksichtlich der Sozialisierung unserer Elektrizitätswirtschaft gehegt werden könnten, Bedacht genommen worden. Nicht nur, dass im Titel des Gesetzes der Ausdruck „Sozialisierung“ entfallen sei, sind im § 1 an die Stelle der früher als Träger der Elektrizitätswirtschaft in Aussicht genommenen, „gemeinwirtschaftlichen Anstalten“ nunmehr Landesunternehmungen also auch Gesellschaften gemeinwirtschaftlichen Charakters ge11setzt worden, in denen nach dem Gesetze vom 29. Juli 1919 auch das Privatkapital Platz finden könne. Bemerkenswert sei ferner, dass der § 2 ein wichtiges Zugeständnis der Länder enthalte, indem dort die Zusammenfassung aller Angelegenheiten der Wasserkraft- und Elektrizitätswirtschaft in einer der Staatsregierung unmittelbar unterstehenden Dienststelle (WEWA) gesetzlich festgelegt erscheine. Redner erbitte sich sohin die Ermächtigung, den Gesetzentwurf über die Elektrizitätswirtschaft gleichzeitig mit jenem über die elektrischen Anlagen (Elektrizitätsgesetz) in der Nationalversammlung einbringen zu dürfen.
Der Vorsitzende macht aufmerksam, die Reparationskommission stehe auf dem Standpunkte, dass alles Eigentum auf österreichischem Gebiete, mithin auch die künftigen Wasserkraftwerke, für die Wiedergutmachung haften und dass daher zum Ausbaue der Wasserkräfte die Zustimmung der Reparationskommission erforderlich sei; letztere würde ihre Zustimmung zweifellos niemals zu Anlagen bloß für ein einzelnes Land erteilen, sondern eine einheitliche Bewirtschaftung für alle Wasser12kräfte verlangen. Der Gesetzentwurf über die Elektrizitätswirtschaft müsse daher seiner Anschauung nach vor allem aus dem Gesichtspunkte beurteilt werden, ob hiebei dem Staate die Möglichkeit offenbleibe, die Errichtung der Elektrizitätswerke einheitlich für das ganze Staatsgebiet zu vergeben und ob die Vorlage nicht vielmehr ein die Entwicklung behinderndes Präjudiz im Sinne einer Verländerung der Elektrizitätswirtschaft in sich schließe. Eine derartige Festlegung würde dem Redner unmöglich erscheinen, da sie uns binnen kurzem vor die peinliche Notwendigkeit stellen müsste, das Gesetz wieder außer Kraft zu setzen.
Staatssekretär Dr. Ellenbogen erwidert hierauf, dass die Landesverwaltungen ohne Rücksicht darauf, ob das Gesetz zustandekomme oder nicht, auf dem Standpunkte stünden, dass die Ausnützung der Wasserkräfte eine ihrer Kompetenz unterliegende Angelegenheit bilde. Der Gesetzentwurf sichere jedoch dem Staate insoferne den vom Vorsitzenden gewünschten Einfluss, als der § 2 der Vorlage in dem WEWA eine von den Ländern anerkannte Zentralstelle vorsehe, welche hinsichtlich des ganzen 13Staatsgebietes kompetent sein werde. Da eine weitergehende Einschränkung der Selbständigkeit der Länder keinesfalls zu erreichen sei, bilde die notwendige Rücksichtnahme auf die Reparationskommission demnach nur einen Grund mehr, um auf das Zustandekommen dieses Gesetzes hinzuwirken.
Staatssekretär Dr. Reisch äußert die Befürchtung, dass der vorliegende Entwurf eines Gesetzes über die Elektrizitätswirtschaft und die darin enthaltene Berufung auf das Gesetz über gemeinwirtschaftliche Unternehmungen das Ausland abhalten werden, uns Kapital für den Ausbau der Wasserkräfte zur Verfügung zu stellen. Das ausländische Kapital finde bei dem jetzigen großen Geldbedarfe der Welt überall Anlagsmöglichkeiten; es werde sich daher nur dann Österreich zuwenden, wenn es hier unter günstigeren Bedingungen als anderwärts arbeiten könne. Unsere gesamte wirtschaftliche Zukunft beruhe auf dem Ausbau unserer Wasserkräfte; sie bilden gleichzeitig das wertvollste Pfandobjekt für die Erlangung jener Kredite, die wir zur Sicherstellung unserer einfachsten Lebensnotwendigkeiten bedürfen. Aus eigenen Mitteln vermögen wir aber an diesen Ausbau nicht heranzutreten, 14der Staat sei vollständig auf das ausländische Kapital angewiesen und müsse daher alles vermeiden, was dieses verscheuchen könnte.
Als weiteres Bedenken gegen den Gesetzentwurf führt der sprechende Staatssekretär an, dass darin die Verländerung der Elektrizitätswirtschaft festgelegt werde. Im WEWA vermöge er ein wirksames Gegengewicht nicht zu erblicken, weil das Gesetz über den Wirkungskreis dieses Amtes keinerlei Bestimmungen treffe, also noch ganz dahinstehe, welchen Einfluss der Staat auf die Ausnützung der Wasserkräfte werde üben können. Ausländisches Kapital werde aber nur für großzügige Unternehmungen, die sich über das ganze Staatsgebiet erstrecken, zu erlangen sein.
Von diesen beiden Gesichtspunkten aus betrachtet, scheine der vorliegende Gesetzentwurf dem Redner Hindernisse gegen ein Einströmen ausländischen Kapitals aufzurichten.
Staatssekretär Ing. Zerdik erklärt seine grundsätzliche Zustimmung zur gleichzeitigen Einbringung beider Gesetzentwürfe. Sollte die Gewinnung des Auslandskapitals von der Zusammenfassung der Landeselektrizitätsunternehmungen zu einem einheitlichen Ganzen 15für das Staatsgebiet bedingt sein, so würde der Abs. 2 des § 3 des Gesetzentwurfes über die Elektrizitätswirtschaft, demzufolge „die Landeselektrizitätsunternehmungen aus volkswirt-schaftlich wichtigen Gründen die ihnen zustehenden Rechte an andere gemeinwirtschaftliche Unternehmungen übertragen können“, eine entsprechende Handhabe dazu bieten.
Unterstaatssekretär Eisler führt an der Hand der Bestimmungen des § 6 des Entwurfes über die Elektrizitätswirtschaft den Beweis, dass an diese Vorlage eine stichhältige Befürchtung weitgehender Sozialisierungsmaßnahmen nicht geknüpft werden könne. Der Gegensatz zwischen Staat und den Ländern betreffe übrigens auch nicht die Frage der Sozialisierung, sondern erschöpfe sich lediglich in Meinungsverschiedenheiten über zentrale oder länderweise Verwaltung. Dieser Gegensatz werde allerdings durch den Entwurf nicht vollständig ausgeglichen; die Vorlage sei aber immerhin eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem jetzigen Zustande der Regellosigkeit, welcher von den Ländern bereits dazu ausgenützt wurde, sich durch Novellierungen der Landeswasserrechtsgesetze eine Monopolstellung für die Konzes16sionierung von Wasserkraftanlagen zu schaffen. Die Folge davon sei, dass die Länder Konzessionen nach ihrem Belieben ohne Rücksicht auf gesamtstaatliche Interessen verleihen und die Wasserkräfte daher in Einzelunternehmungen zersplittert werden. Künftig soll eben ein Einfluss des Staates auf die Landeselektrizitätsunternehmungen sichergestellt und die Möglichkeit der Zusammenlegung von Einzelunternehmungen angebahnt werden. Eine straffere Organisation lasse sich bei den Landesverwaltungen derzeit wohl nicht erreichen. Immerhin könne von Landeselektrizitätsunternehmungen, in denen sachkundige Personen zur Mitwirkung berufen sein werden, eine sachlichere Behandlung der Materie erwartet werden, als von den rein bürokratisch arbeitenden Landesregierungen. Redner empfehle daher dem Kabinettsrate die Annahme des vom Präsidenten der Staatskommission für Sozialisierung eingebrachten Antrages.
Vizekanzler Fink glaubt die Angelegenheit von dem Standpunkte aus beurteilen zu sollen, dass bei der Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Staat und den Ländern neben Angelegenheiten, die dem Staate zugehören, und jenen, die in den Wirkungskreis der 17Länder fallen, stets noch eine Gruppe von Angelegenheiten übrigbleibe, die die Interessenssphären beider berühren. Zu diesen zähle auch die Frage der Wasserwirtschaft. Hier müsse der Staat die Möglichkeit haben, die Wasserkräfte für seine Zwecke auszunützen, doch dürfen die Länder hievon nicht völlig ausgeschlossen werden. Indem sich der Entwurf auf die Basis der Interessengemeinschaft stelle, strebe er eine gerechte Lösung an und suche von den Ländern, die gegenwärtig das gesamte Verfügungsrecht in wasserwirtschaftlichen Fragen in Händen haben, wenigstens den möglichsten Teil des Einflusses auf den Staat zurückzugewinnen.
Unterstaatssekretär Dr. Ellenbogen kommt auf die Einwendungen des Staatssekretärs Dr. Reisch zu sprechen und betont, dass gerade der vorliegende Gesetzentwurf die einzige Möglichkeit biete, die Länder in der Elektrizitätswirtschaft zu gemeinsamen großzügigen Unternehmungen zusammenzufassen. Würden die Länder durch die Zurückstellung des Gesetzes aus ihrer ihnen in langwierigen Unterhandlungen abgerungenen Zusage entlassen werden, so könnte in die Elektri18zitätswirtschaft überhaupt nie mehr eine Einheitlichkeit gebracht werden. Die Länder hätten die volle Bewegungsfreiheit bei Vergebung der Wasserrechte. Diesem Übelstande werde am besten durch die gesetzliche Festlegung des WEWA abgeholfen werden. Erfahrungsgemäß seien die Länder nicht im Stande, sich selbst das erforderliche Kapital zum Ausbaue ihrer Wasserkräfte zu verschaffen, sie müssen hiezu immer die Vermittlung des WEWA in Anspruch nehmen. Dabei werde sich stets die Gelegenheit ergeben, ihre Zustimmung zur Schaffung gemeinsamer Anlagen zu erreichen.
Staatssekretär Ing. Zerdik vermeint, dass zwischen den beiden Gesetzen kein Junktim hergestellt und die Verhandlungen über das Elektrizitätsgesetz nicht aufgehalten werden dürfen, wenn das Elektrizitätswirtschaftsgesetz auf Widerspruch stoßen sollte.
Staatssekretär Dr. Reisch erblickt das Hauptbedenken gegen den Gesetzentwurf darin, dass er nur gemeinwirtschaftliche Unternehmungen zulasse. Da sich an solchen das ausländische Kapital fraglos nicht beteiligen werde, sei damit eigentlich der 19Verzicht auf den Ausbau der Wasserkräfte überhaupt ausgesprochen, zumal wir aus eigener Kraft bekanntlich weder die Mittel noch die erforderlichen Rohstoffe aufzubringen vermögen. Das Gesetz müsse demgemäß so gehalten sein, dass es für die Verhandlungen mit dem Auslande volle Freiheit gewähre und uns gestatte, jene Lösung zu wählen, die nach der Lage des Falles unseren Interessen am besten diene. Der Entwurf stehe übrigens auch mit den Erklärungen der Regierung im Widerspruch, dass auf neuerschlossenen Gebieten mit der Sozialisierung nicht fortgeschritten werden würde.
Staatssekretär Dr. Ramek zergliedert das Problem nach seiner inner- und außenpolitischen Seite. In innerpolitischer Beziehung bedeute die Vorlage eine Ausgleichung der Interessengemeinschaft von Staat und Ländern auf dem Gebiete der Wasserwirtschaft auf einer mittleren Linie und stelle daher einen Gewinn dar, weil damit der jetzigen Zerfahrenheit in der Ausnützung der Wasserkräfte ein Ende gesetzt würde. Vom außenpolitischen Standpunkte jedoch käme in Betracht, dass der Gesetzentwurf mit der Verländerung der Wasserwirtschaft 20eine Verletzung des Friedensvertrages bedeute, weil er öffentliches Gut, das für die Wiedergutmachung zu haften habe, durch Übertragung an die Verfügungsgewalt der Länder dem Zugriffe der Entente entziehe. Nach Ansicht des sprechenden Staatssekretärs sollte daher zunächst noch eine Untersuchung darüber angestellt werden, ob der Entwurf nicht mit den Bestimmungen des Friedensvertrages im Widerspruche stehe.
Der Vorsitzende rückt als entscheidend die Tatsache in den Vordergrund, dass wir aus eigenen Mitteln die Wasserkräfte nicht ausbauen können, sondern unbedingt Auslandskapital hiezu brauchen. Wir hätten auch gar nicht die Wahl, welches Auslandskapital herangezogen werden solle, sondern müssten uns der Entscheidung der Reparationskommission unterwerfen, welche, da aus dem Erträgnisse der Wasserkraftanlage Wiedergutmachung zu leisten wäre, zweifellos nur das Kapital der Ententeländer zulassen werde. Frankreich und England hätten derzeit keine freien Kapitalien, es käme daher vermutlich nur Amerika als Geldgeber in Betracht. Letzteres aber würde jedenfalls die Übertragung des 21Ausbaues der gesamten Wasserkräfte des Staatsgebietes nach einem einheitlichen Bauprogramm verlangen und dem dürfte der vorliegende Entwurf hinderlich im Wege stehen, da der Staat über die Wasserkräfte nicht frei verfügen könne, sondern sich erst mit den Ländern auseinandersetzen müsse. Mit Rücksicht auf diesen Zusammenhang dürfte also in der Vorlage noch ein Vorbehalt des Inhaltes nötig sein, dass dem Staate die Möglichkeit eingeräumt werde, einem etwaigen Verlangen der Reparationskommission Rechnung zu tragen, wonach der Ausbau der gesamten Elektrizitätswerke des Staatsgebietes einer Auslandsgesellschaft für eine bestimmte Zeit als Monopol zu überlassen sei.
Staatssekretär Dr. Reisch bezeichnet es als wesentlich, die Monopolstellung der gemeinwirtschaftlichen Elektrizitätsunternehmungen aus dem Gesetze zu entfernen; ihre Beibehaltung würde vom Auslande als Schlagwort und Beweis für den Fortbestand von Sozialisierungsbetrebungen ausgenützt werden und müsste daher die Kreditverhandlungen aller Art empfindlich stören. Der einzige Vorteil, den das Elektrizitätswirtschaftsgesetz bringt, sei der in der Errichtung des WEWA zum Ausdruck gelangende Zentra22lisationsgedanke. Zur gesetzlichen Festlegung des WEWA sei aber die Erlassung eines eigenen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes nicht erforderlich, dieser Zweck könnte vielmehr ebenso gut dadurch erreicht werden, dass die bezügliche Bestimmung in das Gesetz über elektrische Anlagen aufgenommen werde.
Unterstaatssekretär Dr. Eisler verweist darauf, dass bei dem gegenwärtigen Rechtszustande die Länder auf dem Gebiete der Elektrizitätswirtschaft bereits viel mehr sozialisieren, als es nach der Gesetzesvorlage möglich wäre. Werde das Zustandekommen des Gesetzes verzögert, so würden die Länder voraussichtlich schon binnen kurzem alle Wasserkräfte vergeben haben, die dann bei einer späteren Vereinheitlichung der Kraftanlagen nur um hohe Entschädigungssummen abgelöst werden könnten. Den Befürchtungen über Sozialisierungstendenzen könnte durch eine entsprechende Fassung des § 3 der Vorlage etwa in der Art Rechnung getragen werden, dass den Ländern die Verpflichtung auferlegt werde, die Landeselektrizitätsunternehmungen von sich aus zu schaffen.
Sektionschef Dr. Krasny führt aus, dass der Gesetzentwurf aus der Zwangslage entsprungen sei, gegen23über der regellosen Konzessionsvergebung in den Ländern raschest Ordnung zu schaffen. Für die Beteiligung ausländischen Kapitals könnte im Rahmen des Gesetzes ein Weg etwa dadurch gefunden werden, dass die Landeselektrizitätsunternehmungen zwar als primäre Träger der Bau- und Betriebsrechte erscheinen, aber ermächtigt werden, ihre Rechte an andere Unternehmungen zu übertragen, die nicht zwingend eine gemeinwirtschaftliche Form zu haben brauchen, sondern auch freie Gesellschaften sein können. Solche Bau- und Betriebsgesellschaften wären möglich für Einzelwerke oder für alle Werke eines Landes oder schließlich für alle Werke des ganzen Staates. Die Übertragung der Bau- und Betriebsrechte an die Gesellschaft könnte in der Form des Abschlusses von Bau- und Betriebsverträgen mit den Landesunternehmungen geschehen, die ungefähr den jetzigen Konzessionen entsprächen. Bei dieser Lösung würden alle Bedenken des Auslandes gegen Kapitalsinvestitionen bei unseren Wasserkraftwerken schwinden, zumal das Auslandskapital von jeher gewöhnt sei, den Bau und Betrieb auch in solchen Fällen zu führen, wo sich die Berechtigung in den Händen Dritter befinde.24
Staatssekretär Dr. Reisch hält den Vorschlag des Vorredners für sehr beachtenswert, erblickt jedoch gewisse Bedenken noch darin, dass keine Möglichkeit bestünde, die Landeselektrizitätsunternehmungen zur Übertragung ihrer Rechte an Bau- und Betriebsgesellschaften zu zwingen; ohne einen solchen Zwang würde sich jedoch seiner Auffassung nach die notwendige Einheitlichkeit nicht erzielen lassen.
Vizekanzler Fink misst dem Zustandekommen eines Gesetzes im Sinne des vorliegenden Entwurfes deshalb eine erhöhte Bedeutung bei, weil der darin zum Ausdrucke gebrachte Kompetenzenausgleich zwischen Staat und Ländern seiner Ansicht nach Erleichterungen für die Verhandlungen der Staatsregierung über die Verfassung bringen würde. Den vom Vorsitzenden und vom Staatssekretär für Finanzen geforderten Rücksichten könnte in der Weise Rechnung getragen werden, dass den Ländern alternativ die Möglichkeit eingeräumt werde, die Elektrizitätswirtschaft entweder durch gemeinwirtschaftliche Unternehmungen oder aber auch durch privatwirtschaftliche Gesellschaften führen zu lassen, wobei jedoch für den letzteren Fall die Zustimmung auch des Staates 25ausdrücklich als Erfordernis aufgestellt werden müsste.
Der Vorsitzende schlägt vor, dem § 1 des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes bei gleichzeitiger Streichung des Abs. 2 des § 3 einen zweiten Absatz des Inhaltes anzufügen, dass „der Bau und Betrieb der Wasserkraftwerke in mehreren oder allen Ländern im Einvernehmen untereinander und mit der Staatsregierung besonderen Bau- und Betriebsgesellschaften übertragen werden könne.“ Den Ländern müsste der Grund dieser Abänderung in entsprechender Weise dahin erläutert werden, dass das Gesetz in der jetzigen Form bloß für den Fall des Ausbaues unserer Wasserwerke [sic! müsste Wasserkräfte lauten] mit eigenen Mitteln passe und die vorgenommene Erweiterung den Zweck verfolge, auch für den Fall des Ausbaues und Betriebes der Werke durch ausländisches Kapital vorzusorgen. In diesem Zusammenhange wären die Länder auch über den Standpunkt der Reparationskommission zu informieren, wonach der Ausbau der Wasserkräfte an die Zustimmung der Ententemächte gebunden erscheine und die Reparationskommission nicht länderweise Verhandlungen, sondern nur Abmachungen über den Ausbau aller Wasserkräfte des ganzen Staats26gebietes nach einem einheitlichen Programme zuzulassen gedenke.
Schließlich regt Staatssekretär Dr. Reisch noch die Streichung jener Bestimmung des § 19 des Elektrizitätsgesetzes an, wonach durch die Erklärung der Starkstromleitungen einschließlich der Schalt- und Transformatorenanlagen als Zugehör der Stromerzeugungsstätte ihre gebührenrechtliche Behandlung als bewegliche Sache nicht berührt wird, weil darin eine bedenkliche Durchbrechung des gebührenrechtlichen Grundsatzes liege, dass das Zugehör das Schicksal der Hauptsache zu teilen habe.
Nach Aufklärungen des Ministerialrates Dr. Pokorny über den Zweck dieser Bestimmung kommt ein Einverständnis in der Richtung zustande, dass der Schlusssatz des ersten Absatzes des § 19 zu streichen sei.
Der Vorsitzende verweist abschließend darauf, dass die abgeführte Debatte die ursprünglichen Meinungsverschiedenheiten soweit geklärt habe, dass deren Bereinigung im Wege einer einverständlichen Festsetzung des Wortlautes der Vorlage möglich erscheine; er stelle daher den Antrag, der Kabinettsrat wolle eine aus dem 27Vizekanzler Fink, dem Präsidenten der Sozialisierungskommission Staatssekretär Dr. Ellenbogen, sowie den Staatssekretären Dr. Reisch, Stöckler und Ing. Zerdik bestehende Kabinettskonferenz mit der Aufgabe betrauen, die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe hinsichtlich ihres Wortlautes miteinander in Einklang zu bringen und weiters dem Elektrizitätswirtschaftsgesetze im Sinne des Ergebnisses der Debatte ergänzende Bestimmungen, betreffend die Übertragung des Baues und Betriebes von Wasserkraftanlagen an Bau- und Betriebsgesellschaften einzufügen.
Der Kabinettsrat stimmt diesem Antrage zu und genehmigt gleichzeitig die Einbringung der beiden Vorlagen in ihrer aus den Beschlüssen der Kabinettskonferenz hervorgehenden Fassung in der Nationalversammlung.
Staatssekretär Ing. Zerdik erbittet sich die Ermächtigung des Kabinettsrates, zum Zwecke der Erlangung künstlerischer Baupläne für die Neubauten der Chemischen und der Maschinenbauschule an der Technischen Hoch28schule in Wien auf den Baugründen nächst dem Aspangbahnhofe einen Planwettbewerb unter den heimischen Baukünstlern mit einem Maximalkostenaufwande von 500.000 K ausschreiben und Vorsorge für die Sicherstellung dieses budgetären Erfordernisses treffen zu dürfen.
Diese Plankonkurrenz sei als Notstandsaktion für die augenblicklich unter Beschäftigungslosigkeit leidenden Architekten gedacht; sie sei diesen vom sprechenden Staatssekretär aufgrund einer seinerzeitigen Kreditzusage des vormaligen Staatssekretärs Dr. Schumpeter auch bereits in sichere Aussicht gestellt worden.
Staatssekretär Dr. Reisch und Sektionschef Dr. Grimm erheben gegen die Aufwendung einer Summe von 500.000 K für diesen Zweck Einwendungen und sprechen sich überhaupt gegen die Veranstaltung einer Plankonkurrenz für Bauten aus, deren Ausführung der enormen Kosten wegen derzeit gar nicht in Erwägung gezogen werden könnte.
Nachdem sich Staatssekretär Ing. Zerdik mit der Herabminderung des bezüglichen Kostenauf29wandes auf 300.000 K einverstanden erklärt hatte, erteilt der Kabinettsrat schließlich dem gestellten Antrage seine Zustimmung.
Um einerseits die in Wien herrschende Wohnungsnot wirksam bekämpfen und andererseits eine Reihe dringend notwendiger Wohlfahrtseinrichtungen ins Leben rufen zu können, erbittet Staatssekretär Ing. Zerdik einen Beschluss des Kabinettsrates, dass das Staatsamt für Heerwesen möglichst rasch eine örtliche Zusammenlegung der noch bestehenden militärischen Kommandos, wie auch eine Beschleunigung der im Zuge befindlichen Liquidierungsarbeiten, ferner eine möglichst intensive Ausnützung der Kasernen zu veranlassen habe, damit in kürzester Zeit eine Anzahl größerer moderner Gebäude, wie beispielsweise das Gebäude des ehemaligen Kriegsministeriums, jenes der Marinesektion, des Korpskommandos, des Landesverteidigungsministeriums, ferner die Schwarzenbergkaserne, die Radetzkykaserne etc. geräumt und der zivilen Staatsverwaltung zur Benützung übergeben werden können. Um die Rege30lung dieser Angelegenheit in einer den zivilstaatlichen und den Bedürfnissen des Heerwesens entsprechenden Weise durchzuführen, hätte sich das Staatsamt für Heerwesen unverzüglich mit dem Staatsamte für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten bzw. mit der bei diesem Staatsamte eingesetzten Zwischenstaatsamtlichen Kommission für die Verwertung freiwerdender militärischer Liegenschaften und Gebäude ins Einvernehmen zu setzen und alle, die einschlägigen Unterbringungsfragen berührenden Angelegenheiten zu beraten.
Staatssekretär Dr. Deutsch erklärt, dass alle entbehrlichen militärischen Baulichkeiten ohnedies schon freigegeben worden seien und es nicht angehe, die Befriedigung aller neu auftauchenden Raumbedürfnisse immer nur von der Heeresverwaltung zu verlangen. Es wäre zweckmäßig, diese Gebäudefragen einheitlich für alle Ressorts zu behandeln und dazu eine gemeinsame Kommission ins Leben zu rufen.
Der Kabinettsrat beschließt, eine Zwischenstaatsamtliche Kommission, bestehend aus je einem Vertreter sämtlicher Staatsämter einzusetzen, welche 31alle die Verwendung staatlicher Gebäude betreffenden Fragen zu erledigen haben wird. Mit der Führung dieser Angelegenheit wird das Staatsamt für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten betraut, dem auch die Einberufung der Kommission obliegen wird.
Staatssekretär Ing. Zerdik berichtet, dass gelegentlich der Verhandlungen zur Abstellung gewisser Übelstände, die sich aus der Tätigkeit des Arbeiterrates der Staatsfabrik Blumau ergeben haben, von der Arbeiterschaft die Berufung von zwei Vertretern des Betriebsrates mit Sitz und Stimme in die Verwaltungskommission begehrt worden sei. Diese Forderung sei mit der Maßgabe, dass aus Gründen der Fabriksdisziplin gleichzeitig auch der Direktor der Fabrik in der Verwaltungskommission Sitz und Stimme zu erhalten hätte, der Verwaltungskommission vorgelegt, von ihr aber aus sachlichen Erwägungen und mit der Begründung abgelehnt worden, dass die Erweiterung des Mitgliederkreises der Verwaltungskommission eine Änderung ihrer Dienstinstruktion bedinge, zu deren Vornahme sie nicht zuständig sei.32
Auch unter den mit dieser Angelegenheit in der Folge befassten Staatsämtern sei eine Einigung bisher nicht zu erzielen gewesen. Inzwischen hätten sich aber neuerliche Fälle von Eingriffen des Arbeiterrates in die Betriebsführung der Staatsfabrik ergeben, denen nach Ansicht des Vorsitzenden der Verwaltungskommission am besten durch die Berufung von Vertretern des Betriebsrates in die Verwaltungskommission abgeholfen werden könnte, weil dann die Arbeiter die Verantwortung für die Betriebsführung mitzutragen und Gelegenheit hätten, sich von allen Vorgängen unmittelbar zu überzeugen.
Im Falle dieser Erweiterung der Verwaltungskommission müsste auch eine Änderung ihrer Geschäftsordnung vorgenommen werden. Bei der bisherigen Zahl von fünf Mitgliedern sei für alle Beschlüsse Stimmeneinhelligkeit erforderlich gewesen, die sich aber künftig bei acht Mitgliedern nicht leicht werde erzielen lassen. Die Geschäftsordnung wäre demgemäß dahin abzuändern, dass zu einem Beschlusse Stimmenmehrheit mit der Maßgabe genüge, dass bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag gebe und dass in allen mit Belastungen des Staates 33verbundenen Fragen ohne Zustimmung des Vertreters des Staatsamtes für Finanzen ein giltiger Beschluss nicht gefasst werden könne.
Redner erbitte daher einen Beschluss des Kabinettsrates, dass je ein Vertreter des Betriebsrates der Angestellten und Arbeiter der Staatsfabrik Blumau und der Direktor dieses Betriebes in der Verwaltungskommission Sitz und Stimme erhalten und die Geschäftsordnung im oben angegebenen Sinne geändert werde.
Der Kabinettsrat beschließt im Sinne des gestellten Antrages.
Staatssekretär Hanusch führt aus, dass es sich als unmöglich herausgestellt habe, die im § 6 des Gesetzes über die Errichtung und Unterbringung von Volkspflegestätten vorgesehene grundbücherliche Anmerkung über die Inanspruchnahme von Liegenschaften für diese Zwecke innerhalb des dafür bis 31. Dezember 1919 festgesetzten Termines durchzuführen. Es erscheine daher eine Verlängerung der Fristen des erwähnten Gesetzes bis zum 30. Juni 1920 notwendig, zu 34welchem Zwecke der vom Redner dem Kabinettsrate vorgelegte Gesetzentwurf in der Nationalversammlung eingebracht werden soll.
Der Kabinettsrat erteilt zur Einbringung dieses Gesetzentwurfes seine Zustimmung.
Staatssekretär Hanusch gibt bekannt, dass er im Sinne des Kabinettsbeschlusses vom 31. Oktober l. J. über die Regelung der Stellung der Unterstaatssekretäre dem mit der Leitung des Volksgesundheitsamtes als eines relativ selbständigen Amtes des Staatsamtes für soziale Verwaltung betrauten Unterstaatssekretär das Ernennungsrecht hinsichtlich des gesamten Personales des Volksgesundheitsamtes, dann des amtsärztlichen Personales der Landesregierungen und der politischen Bezirks- und Polizeibehörden sowie der dem Volksgesundheitsamte unterstehenden staatlichen oder Fondskrankenanstalten im Rahmen des Wirkungskreises des Staatssekretärs zu übertragen und ihn zu ermächtigen gedenke, auch die Beförderungs- bzw. Auszeichnungsanträge an den 35Präsidenten, bezüglich der Angehörigen der erwähnten Dienstkategorien direkt zu stellen und vorher im Kabinettsrate zu vertreten. Bei Stellenbesetzungen, die politische Auswirkungen zeitigen können, hätte der Unterstaatssekretär jedoch zunächst dem Staatssekretär für soziale Verwaltung zu berichten und dessen Weisung einzuholen.
Der Kabinettsrat nimmt diese Absicht des Staatssekretärs für soziale Verwaltung genehmigend zur Kenntnis.
Über Ersuchen des Vorsitzenden teilt Abgeordneter Richter als Vizepräsident der Staatskommission für Kriegsgefangenen- und Zivilinterniertenangelegenheiten mit, dass Amerika nach einem vom schwedischen Roten Kreuz vermittelten Anbot seine Bereitwilligkeit erklärt habe, Tonnage für den Heimtransport der ungefähr 60.000 österreichischen Kriegsgefangenen in Sibirien zur Verfügung zu stellen, und dass nach einer Verständigung durch das Internierten-Kriegsgefangenenkomitee in Bern mit diesem Heimtransport sofort begonnen werden könn36te, sofern Österreich ein Depositum von 200 Dollars für jeden Kriegsgefangenen, mithin 1,3 Milliarden K in ausländischer Valuta in Amerika oder einem neutralen Staate zur Sicherstellung des Kostenrückersatzes erlege; Redner erbitte dringend eine Entscheidung des Kabinettsrates über die Aufbringung dieses Betrages, da es schon aus politischen Gründen nicht angehe, die Heimkehr der Kriegsgefangenen aus Sibirien lediglich wegen finanzieller Fragen zu verzögern.
Sektionschef Dr. Grimm erklärt, dass der Staat über ausländische Zahlungsmittel in der angeforderten Höhe nicht verfüge und das Staatsamt für Finanzen daher den Ausweg versucht habe, über St. Germain von Amerika die Zustimmung dazu zu erlangen, dass für Zwecke dieser Sicherstellung die Guthaben österreichischer Banken in Amerika herangezogen werden dürfen. Diese Bankguthaben, deren Inanspruchnahme an sich bedenklich sei, weil die Mehrzahl der Einleger Angehörige der Nationalstaaten sind, würden natürlich bei weitem nicht hinreichen, weshalb daher hauptsächlich getrachtet werden müsse, von der Reparationskommission die er37forderlichen Kredite für diese Kriegsgefangenenheimsendung zu erhalten.
Vizekanzler Fink ist der Anschauung, dass es sich hier um eine Angelegenheit handle, die fast jeden Staatsbürger persönlich berühre, sodass vielleicht durch eine innere Anleihe die nötigen Beträge aufgebracht werden könnten.
Staatssekretär Dr. Reisch bezeichnet den Weg einer inneren Anleihe als ungangbar, weil es sich um die Beschaffung ausländischer Zahlungsmittel handle und diese in solchen Beträgen gegen Kronen überhaupt nicht mehr zu haben seien.
Vizepräsident Richter glaubt, dass Amerika kaum die ganze Summe von 12 Millionen Dollar in Anspruch nehmen und die Sicherstellung eines Betrages von 4–5 Millionen Dollar genügen dürfte, damit der Heimtransport in Angriff genommen werden könne. Bei der Stimmung in Amerika wäre es nicht unwahrscheinlich, dass wir diesen Betrag von den dortigen Bürgern im Wege einer Anleihe erhalten könnten.
Nach dem Antrage des Vorsitzenden beschließt der Kabinettsrat, das Staatsamt für Finanzen zu beauftragen, im Einvernehmen mit dem Präsidium der Staatskommission 38für Kriegsgefangenen- und Zivilinterniertenangelegenheiten ein Schreiben zu verfassen, in welchem die Vereinigten Staaten von Nordamerika ersucht werden, entweder den Heimtransport der Kriegsgefangenen aus Sibirien vorläufig aus eigenen Mitteln gegen späteren Kostenrückersatz zu besorgen oder uns ein Darlehen zur Befriedigung der Schiffahrtsgesellschaften zu gewähren oder aber zu gestatten, dass unter der amerikanischen Bürgerschaft eine Agitation für eine Kriegsgefangenenanleihe eingeleitet werde, durch die wir in den Besitz der erforderlichen Mittel gelangen könnten. Dieses Schreiben wäre offiziell im Wege unserer Vertretung in St. Germain an den Obersten Rat und durch diesen an die amerikanische Regierung zu leiten, gleichzeitig aber auch der Reparationskommission mit dem Ersuchen, um Förderung unseres Anliegens bekannt zu geben.
Schließlich beschließt der Kabinettsrat im Sinne eines vom Unterstaatssekretär Miklas gestellten Antrages, dass nach Absendung dieses Schreibens auch die breite Öffentlichkeit im Gegenstande aufzuklären und ihr an der Hand der Tatsachen be39kannt zu geben ist, dass regierungsseitig alles getan wurde, um das Los dieser Kriegsgefangenen nach Möglichkeit zu mildern.
122., 14. /XI.
[Zugezogen]: Schöpfer, Richter, Grimm, Reich, Krasny, Pokorny
1.
Reisch: [Ich habe] in der letzten Kabinettsratssitzung die Erhöhung der Zucker- und Tabakpreise zur Sprache gebracht. Es wurde gebeten, wo .... größere Ausfälle. Die Zuckerzentrale [hat] für den 30. /11. eine allgemeine Bestandserhebung angeordnet und bis dahin [soll] eine gleichmäßige Verteilung stattfinden bei Ausfolgung der rückständigen Quoten. Damit müßte auch die Aufnahme durch die Finanzwache behufs Reglementierung der .... Darüber muß die Zuckerzentrale morgen längstens ihre Unterbehörden informieren.
Es rollen jetzt größere Quantitäten an, mindestens 1.000 Waggons. Dadurch Verlust 50 Millionen Kronen. Angesichts dieser Momente und des Umstandes, daß der Zucker in den einzelnen Haushalten eine verschwindend kleine Quote darstellt, glaube ich nicht, daß die Erhöhung einen störenden Einfluß auf die gegenwärtigen Verhandlungen üben könnte.
[Die Erhöhung wurde] berechnet unter Zugrundelegung der Frachtpreiserhöhungen und eines Agios der tschechoslowakischen Krone von 250 %. Der Preis von 7.12 [soll] ungefähr verdoppelt [werden]: Haushaltungszucker 14.32 (Rohzucker), Weißzucker 15.28.
Hanusch: Die Verhandlungen mit den Unternehmern ziehen sich dahin (noch einige Wochen). Daher fällt mein Einwurf von letzthin weg. Das gilt auch für den Tabak.
Renner: Der Öffentlichkeit ist mitzuteilen, daß man das heute beschlossen hat und daß diese Verhandlungen, Erhöhungen eingerechnet werden in die Gehalts- und Lohnsätze. Aber die größere Austeilung im Dezember ins Communiqué nehmen.
Miklas: [Ich möchte] bezüglich Tabak aufmerksam machen, daß es gut wäre, bei der seinerzeitigen Veröffentlichung der neuen Preise einen Passus auf[zu]nehmen - Ob es nicht möglich wäre, auch der ländlichen Bevölkerung das gleiche Quotum zuzubilligen wie der städtischen?
Reisch: Das Communiqué wäre nicht vor dem 25. notwendig.
Mayr: Meine Bedenken gegen die Erhöhung der billigen Tabaksorten [entfallen], wenn gleichmäßige Beteilung zwischen Stadt und Land.
Beide Anträge angenommen.
2.
Paul: Alle Herren Collegen, welche bereits in der Lage waren, mit der Reparationscommission in Verbindung zu treten, [wissen, daß diese] nicht sehr taktvoll [ist]. Die Krone aufgesetzt, [mich] 1½ Stunden warten lassen. 10 Minuten nachher [kam] Oberst Smith.
Anfrage, ob es einen Weg gibt, die Commission auf dieses Unzukömmliche aufmerksam zu machen oder [ist es den Staatssekretären] überlassen, zu einer Selbsthilfe zu greifen?
Renner: Ich werde überlegen, entweder [jemand] hinschicken oder ein Schreiben richten.
2. [sic]
Renner: ad 1.) a)
Angenommen.
3.
Eldersch: Verdienstentgangsentschädigung. [Es ist] zu folgendem Compr.[omiß] gekommen: es wird doch notwendig sein, in der Hauptsache eine Entschädigung zu gewähren, dabei aber außergewöhnliche Verdienste außer Betracht zu bleiben haben ... [Die Entschädigung wird] in der Form geleistet, daß der Unternehmer [dem Arbeiter] seinen Lohn weiterzahlt und der Arbeitgeber [diesen] vom Kriegswucheramt rückvergütet bekommt.
Fahrpersonal.
Bezüglich Erfordernis [würden wir] nach drei Monaten dem Kabinettsrat einen Bericht erstatten über den finanziellen Effekt.
Genehmigt.
4.
Eldersch: Gemeindeumlagen - Gemeindentrennung. Es hat keinen Sinn, die Frage bei der Länderkonferenz - die Sache zur Sprache zu bringen.
Renner: Leistung und Fähigkeit der Gemeinden. Jetzt können wir nichts anderes tun.
5.
Eldersch: Gemeindeumlagen.
Angenommen.
6.
Zerdik: Elektrizitätsgesetz. Der Entwurf lag vor, als die Soz.[ialisierungs]-Commission eine andere Regelung der Frage in Aussicht genommen hatte.
Eine Reihe von Ländern nahm [in Wasserrechtsnovellen] Bestimmungen über das Wegerecht auf, die sehr unvollkommen gehalten waren.
Gesetz über die Elektrizitätswirtschaft.
Der Gesetzentwurf bezieht sich auf das Elektrizitäts-Wegerecht. [Er wurde] interministeriell und mit den Ländern durchberaten. Bittet um die Ermächtigung, diesen Entwurf in der nächsten Sitzung einbringen zu dürfen.
Ellenbogen: Der Entwurf besaß ursprünglich einen ersten Absatz, der entfernt wurde, da an dessen Stelle das Sozialisierungsgesetz treten sollte. Dadurch würde eine Lücke entstehen, die nicht unempfindlich wäre. Diese Rechte der Gesamtheit nun sollten in dem Gesetz betreffend die Sozialisierung der Elektrizitätswirtschaft aufgenommen werden.
Die Befürchtung, daß das ausländische Kapital sich durch eine Sozialisierungsgesetzgebung einschüchtern lassen wird, wird dadurch widerlegt, daß kein Tag vorüber geht, ohne daß ich von mehr [oder] weniger ernsten Anträgen auf Ausbau der Wasserkräfte überlaufen werde. Sehr bezeichnend ist, daß erst heute vormittag ein Vertreter der deutschen Wirtschaft mir die Bitte unterbreitet hat, ihm die Sachlage auseinander zu setzen. In Deutschland herrscht die Befürchtungen zu schwinden beginnen, als ob wir mit der Sozialisierung den Unternehmergeist töten wollten.
Ich würde selbstverständlich die Beteiligung deutschen Kapitals jeder anderen vorziehen. [Dies ganz] abgesehen davon, daß der Ausbau durch deutsches Kapital uns in der Kohlesituation - [diese] sehr erleichtert werden würde. Ganz Süddeutschland könnte befreit werden vom Kohlebedarf.
Redner würde also [bitten, ihn zu er]mächtigen, daß beide Gesetze in einem der Nationalversammlung vorgelegt und behandelt werden.
Renner: Anfrage. Es war bei mir Oberst Johns, [der nun nach Amerika gefahren ist], um dort mit einer großen Finanzgruppe wegen der Elektrifizierung unserer Wasserkräfte zu verhandeln. Er war ursprünglich von der Steiermark eingeladen worden. Bei der Reparationscommission soll er die Auskunft erhalten haben: Da alles der Reparationscommission verhaftet ist, muß die Commission die Zustimmung erteilen. Man denkt offenbar daran, daß die Reinerträgnisse auf das Conto Reparationscommission gesetzt werden. Weiters hat man ihm gesagt, er solle sich nicht mit Interessenten eines Landes ins Einvernehmen setzen, sondern mit dem ganzen Staat. Deshalb ist er also zu mir gekommen.
Ich möchte nun wissen, ob die Form, die hier vorgeschlagen ist, dem Staat in einem solchen Fall die Möglichkeit verschafft, die Elektrizitätswerke einheitlich zu vergeben und ob nicht die Anteilsrechte der Länder uns präjudizieren? Sind wir in der Lage, über das ganze Reich die Konzession zu vergeben?
Ellenbogen: Der Entwurf präjudiziert insofern nicht, als die Frage der Kapitalbeschaffung ... Diese Frage wird durch das Gesetz weder verhindert noch befördert. Ob wir das Gesetz beschließen oder nicht, sie werden immer diese Sache als eine ihnen zustehende Kompetenz betrachten. Eine weitere, straffere Zusammenfassung ist unmöglich.
Reisch: Auf der Tagesordnung [steht] das zweite Gesetz nicht. Ich gebe zu, daß ein sehr enger Connex zwischen den beiden Gesetzen besteht. Den Optimismus Ellenbogens kann ich nicht teilen. Die ausländischen Kapitalisten kennen aber den Inhalt diese Gesetzes nicht. Daraus folgt nicht, daß sich die Ausländer unterwerfen werden. Das Kapital wird erkennen, daß ihm außergewöhnliche Fesseln auferlegt würden. Für unsere Volkswirtschaft kann es nichts Dringenderes geben, als unsere Wasserkräfte. Wir müssen alles daransetzen, das ausländische Kapital für uns zu gewinnen. Wir werden genötigt sein, diese Wasserkräfte als eines unserer wenigen Besitztümer zu verpfänden. Würden wir dieses Gesetz heute beschließen, würden wir uns alle Chancen versperren und wir werden einen Rückzug antreten müssen. Daher möchte ich dringendst warnen, daß wir uns heute selbst einen Riegel für den Zufluß von Kapital aus dem Ausland vorschieben.
Weiters die Verländerung des Elektrizitätswesens darf nicht festgelegt werden, damit [würde] die Großzügigkeit verhindert. Wenn [auf] § 2, Festlegung [der] WEWA, [verwiesen wird]: außerordentlich verschwommenes Gebilde, ein maßgebender Einfluß [ist] aus dem § 2 nicht herauszulesen.
Zerdik: Soweit Beziehungen auf die Sozialisierung .... hat Reisch alles gesagt. Was die Verländerung [anlangt], so hat Reisch das nicht erlebt mit den Ländern. § 2 wird auch, meiner Meinung nach, nicht die Zustimmung der Länder finden. Vom Standpunkt des Handelsressorts habe ich gegen die gleichzeitige Einbringung der beiden Gesetzentwürfe nichts einzuwenden.
Eisler: Die gleichzeitige Einbringung wird sich kaum umgehen lassen. Es muß die Regelung der Elektrizitätswirtschaft gleichzeitig erfolgen. In den Ländern ist man nicht einhelliger Meinung. Es gibt dort nur den Gegensatz zwischen zentraler und länderweiser Verwaltung. Nachdem die zu enteignenden Unternehmungen (Gesellschaften) -.
Die Frage Reischs erscheint mir nicht maßgebend, wohl aber die Frage Renners. Heute haben die Länder die Sache bereits selbst in die Hand genommen. Kleine Durchbrechungen -. Jetzt verleihen die Länder schon Konzessionen ohne Rücksicht auf das gesamtstaatliche Interesse, Zersplitterung der Enns-Wasserkräfte.
Der vorliegende Entwurf bedeutet, wenn man [sich] den Zentralisierungsgedanken vor Augen hält, einen bedeutenden Fortschritt. Dieser Gedanke ist preisgegeben infolge des Widerstandes der Länder. Reisch scheint viel zu optimistisch zu sein. Was der Entwurf enthält, scheint mir das Weiteste zu sein, das wir gegenüber den Ländern erreichen können; es bedeutet aber auch einen bedeutenden Vorsprung gegenüber den jetzigen Konzessionen. Wenn es also wirklich gelingt, dieses Gesetz durchzusetzen -.
Fink: Schließt sich an den Ausführungen Eislers. Ich habe früher schon, als es sich darum handelte, der Abgrenzung der Kompetenzen - mir gesagt, daß [es] Angelegenheiten des Staates, der Länder und [ein] gemischtes Gebiet [gibt], zu dem die Wasserwirtschaft gehört. Das ist das Weiteste, das zu erreichen ist, was die Länder schon in der Hand haben. Wir müssen zufrieden sein, wenn wir das durchbringen. Auch die Länder müssen ein Recht darauf haben. Das ist das einzige Mittel (Wasser), das sie sich industriell aufrecht erhalten können. Also Staat und Land und dieser Versuch -.
Ellenbogen: Es wird versucht, den Kreis der Unternehmungen zu erweitern. Reisch hat von Großzügigkeit gesprochen. Wenn aber dieses Gesetz nicht eingebracht wird, dann ist die einzige Möglichkeit aus der Hand gegeben, noch gemeinsam vorzugehen. Das Land Salzburg [hat] schon ein eigenes Gesetz ausgearbeitet.
Wegen der Beteiligung des Auslandes habe ich [keine] Sorge. Wenn die Amerikaner sagen -.
Entweder die Länder übertragen alles an die Zentrale, oder es bleibt überhaupt bei der Verländerung. Wenn [wir das Gesetz] nicht [machen], dann müssen wir zum Konzessionssystem zurückkehren und dann kommt es zur Verschleuderung in den Ländern.
Zerdik: Man sollte zwischen den beiden Entwürfen kein Junktim schaffen. Zumindest das Elektrizitäts-Wegrecht durchbringen.
Reisch: Wir haben allen Grund, uns vollständig freie Hand zu wahren. Wir müssen unsere Interessen so gut als möglich verwerten. Ohne ausländisches Kapital werden wir die Wasserkräfte niemals ausbauen können, weil wir die Rohstoffe die notwendig sind, nicht haben. Nach meiner Überzeugung würde dieses Gesetz die [...] Unterbindung unserer Wasserkräfte bedeuten, weil wir nicht in der Lage wären auszubauen.
Ramek: Die innerpolitische Seite [des Problems ist den] Einfluß des Staates auf die Exploitierung der Wasserkräfte [zu] sichern.
Außenpolitisch hat es seine Bedenken. Reisch hat recht. [Der Redner] ist überzeugt, daß wenn dieser Gesetzentwurf zustande kommt, wir das ausländische Kapital dafür nicht interessieren werden.
Aber [zu erwägen ist auch] die Gefahr, daß dann alles hinausgeht und wir nichts davon haben.
Nach dem Friedensvertrag ist das ganze Vermögen den Fremden verpfändet. Zu den Pfandobjekten sind auch die Wasserkräfte zu zählen. Die Entente wird dieses Gesetz als eine Verletzung des Friedensvertrages ansehen. Was Renner mitgeteilt hat, deutet darauf hin, daß man in der Reparationskommission diese Frage schon so ansieht. Ob es nicht angezeigt wäre, die Frage noch von diesem Gesichtspunkt zu erwägen?
Renner: Die Frage [ist] sehr schwierig. Die Unterscheidung des Vorredners trifft zu. Innerpolitisch (Compr.[omiß] zwischen Staat und Land) [wäre das Gesetz] sehr zu empfehlen. Schließlich muß die Gemeinschaft, die solche Werke baut, dabei so viele Rechte haben, wie der Staat sich gegenüber den Eisenbahnen erworben hat.
Nun fragt es sich aber, ob wir mit eigener Kraft dies tun können. Dann aber, wenn nicht, wären möglich zwei Wege. Diese Unternehmungen (Schweiz, Schweden, etc.) legen aber nichts an, weil alle die Reparationskommission fürchten. Johns hat gesagt, er glaube nicht, daß andere Länder zum Zug gelangen werden. Wir können nur mit Amerika rechnen. Letztere werden sagen: Wir bauen Euch binnen kurzer Frist alles nach einem einheitlichen Plan, aber Ihr müßt uns das Monopol im Land geben.
Aber was der Ausschuß mit dem Gesetz beginnen wird und wie das Gesetz erscheinen wird, das wird dabei nicht die entscheidende Bedeutung haben. Wir würden aber ein Stück weiterkommen. Wenn wir vom Ausland die Bedingungen hören werden, dann müßte ....
Nun fragt es sich, ob ein Vorbehalt sich einfügen ließe?
Reisch: Der öffentliche Kredit ist heute nicht tragfähig, um seinen normalen Verpflichtungen nachzukommen. Wir bringen heute als Staat und Länder aufgrund öffentlicher Kredite die erforderlichen Milliarden nicht auf. Schon aus kreditpolitischen Erwägungen kann ich der Einbringung nicht zustimmen. Dadurch wird jede Kreditverhandlung auf das Empfindlichste beeinträchtigt.
Eventuell [böte sich ein] Ausweg durch die Übernahme des § 2 in das Elektrizitätswegegesetz.
Eisler: Bittet zu erwägen, ob nicht eine Gelegenheit versäumt wird, die sich nicht sobald wieder findet. Wenn der fremde Kapitalist sich heute fragt -. Inzwischen wird aber in den Ländern schon sozialisiert, dabei haben wir heute das Konzessionssystem. Es gibt schon mehr[ere] in Kraft getretene Landesgesetze. Inzwischen werden die Länder fleißig solche Konzessionen weiter verleihen. Die Ablösung derartiger Privatrechte wird mit den größten Schwierigkeiten verbunden sein. Wir werden umso mehr sozialisieren müssen, je mehr sich dieser Zersetzungsprozess vollzieht. Mit dem heutigen Rechtszustand ist gar nichts anzufangen.
Die Berufung auf den Friedensvertrag ist keine Beseitigung des heutigen Chaos. Der Redner hält es für gefährlich, daran Änderungen vorzunehmen, da Vereinbarungen mit den Ländern vorliegen. Vorschlag, daß den -
Krasny: Das Gesetz entspringt einer Zwangslage, heute besteht ein wildes Konzessionssystem. Es sollen also Träger der Elektrizitätswirtschaft geschaffen werden. Es ist aber auch die Notwendigkeit vorhanden, das ausländische Kapital heranzuziehen. Wenn man die Elektrizitätsunternehmungen in den Ländern zu Trägern der Elektrizitätswirtschaft macht, so ist das gewiß kein idealer Zustand.
Wenn man diese Konstruktion offen hält .... eine einheitliche Betriebsgesellschaft. Wenn man im Gesetz dieses Tor öffnet und dementsprechend auch die öffentliche Meinung im Ausland aufklärt, so würde die Besorgnis rasch schwinden. Das ausländische Kapital ist gewohnt, mit derartigen Schwierigkeiten zu kämpfen.
Reisch: Der Gedanke Krasnys hat ja manch Bestechendes für sich. Eines der Hauptbedenken aber ist, daß bei der Elektrizitätswirtschaft der Ausbau und nicht der Betrieb das ausländische Kapital erfordert.
Krasny: -.
Renner: Dann ist die Gefahr, daß der Staat keinen Einfluß darauf nehmen kann.
Fink: Wir müssen etwas machen, was beiden Teilen, Staat und Ländern, entspricht. Im § 1 müßte man altern.[ativ] den Ländern freigeben, [es ohne gemeinwirtschaftliche Unternehmungen zu machen], aber nur im Einvernehmen mit der Staatsregierung. Es muß auch offen gehalten bleiben, daß -.
Renner: Wenn man im § 1 noch sagt, im Einvernehmen mit der Staatsregierung und den Ländern können Bau- und Betriebsgesellschaften entweder mit dem gesamten Ausbau betraut werden oder mit mehreren Ländern zusammen, würde das den Ländern nicht präjudizieren. "Im Einvernehmen mit den Ländern und mit der Staatsregierung kann der Bau und Betrieb der Wasserkraftwerke in mehreren oder allen Ländern besonderen Bau- und Betriebsgesellschaften übertragen werden." Damit hätten wir doch die Möglichkeit, über diese Schwierigkeit hinüber [zu] kommen. Dadurch würde § 3, Absatz 2 wegfallen.
Konferenz, welche die beiden Vorlagen noch in Einklang bringt (Ellenbogen, Reisch, Zerdik, Fink (Vorsitz) und Stöckler). Die Vertreter der Länder noch rasch einberufen.
Fink: Wenn wir es nicht altern.[ativ] machen, so ist es nicht notwendig, die Länder einzuberufen. Es wäre ihnen nur schriftlich der Sachverhalt darzustellen. Darin [sollte man] auch Mitteilung den Ländern machen über die Stimmung in der Reparationskommission (Reparation).
Reisch: § 19 und 18 rechtliche Behandlung.
Sektionschef Ministerialrat Pokorny: Wir haben diese Bestimmung aufgenommen aus justizpolitischen Rücksichten. Es sollte vermieden [werden], als ob die Auslegung Platz greifen könnte, daß die Seile, Träger, Masten mit den Grundstücken in eine feste Verbindung gebracht werden. Dieser Gesichtspunkt bezweckt die Wahrung sehr bedeutender wirtschaftlicher Interessen.
Zerdik: Einverstanden mit Zeile gestrichen.
Zerdik: § 7.
Renner: Gesetz von uns verabschiedet, Gesetz wird nach den Beschlüssen der [Kabinetts]-Konferenz eingebracht werden.
7.
Zerdik: Technik.
Reisch: Lebhafte Bedenken. Bittet angesichts der Finanzlage mit einer derartigen Ausgabe hintanzuhalten. Wir können doch nicht an die Ausführung des Baues denken.
Grimm: Die Frage [ist] noch nicht gelöst, inwieweit man die privaten Techniker heranziehen soll.
Zerdik: Das ist eine Notstandsaktion. Mehr als 300.000 nicht.
Angenommen.
8.
Zerdik: Gebäude.
Deutsch: Naive Vorstellung des betreffenden Referenten.
Renner: Antrag, daß eine Staatsgebäudekommission eingesetzt [wird] unter der Führung Handel und Bauten, dem angehören soll je ein Vertreter aller Staatsämter.
Paul: Diese Kommission wird gegenwärtig ganz in der Luft arbeiten.
[Renner]: Handel hat durchzuführen.
9.
Zerdik: Betriebsrat Blumau.
Antrag genehmigt.
10.
Zerdik: Besitzverhältnisse.
Deutsch: -.
Renner: Zur einstweiligen Vorberatung zurückgestellt und kommt später zur Verhandlung.
11.
Zerdik: Sitzung Donaukommission, gerüchteweise verlautet -.
Renner: Das Staatsamt des Äußeren wird sich bemühen, das durchzusetzen.
11.
Hanusch: -.
Angenommen.
12.
Hanusch: Volksgesundheitsämter.
Angenommen.
13.
Deutsch: -.
Abgeordneter Richter: [Die Amerikaner verlangen als] Garantie die Vorauslage fremder Valuta im Ausland, 1.2 Milliarden Kronen. Entscheidung erbeten, wie wir uns halten können in der Antwort.
Reisch [sic, r: Grimm?]: [Es haben] schon wiederholt Konferenzen stattgefunden über die Aufbringung der Summe. Vom Staat[samt] des Äußern [ist] nach St. G.[ermain] eine Weisung ergangen, [vorzuschlagen], daß die Gelder, welche österreichische Banken erlegt haben in Amerika, behoben und für diese Zwecke verwendet werden dürfen. Aus eigenem können wir diese Summe nicht aufbringen. Es wäre wichtig, an die Rep.[arationskommission] heranzutreten und Fühlung zu nehmen.
Deutsch: Wie sollen wir diesen Leuten das beibringen und daß wir das nicht können?
Fink: Sehr böse, wenn wir sagen müssen, daß wir die Kriegsgefangenen nicht herbeibefördern können, weil wir das Geld nicht haben. Vielleicht innere Anleihe.
Reisch: Wir brauchen die ausländischen Kredite, um nur die Lebensmittel heranzubringen.
Renner: [Wie wäre es], wenn man in dieser Sache an die Vereinigten Staaten herantritt und das Depot drüben als Pfand [anbietet]? Im Wege der Rep.[arationskommission] an die Amerikaner herantreten. Auf am.[erikanische] Staatskosten, wenn man ihnen die Depots der Auswanderer drüben verpfändet.
Richter: Wir haben schon vor vielen Monaten die Berechnung auf 3/4 [i.e. 3-4] Millionen Dollar gestellt. Es scheint mir nur eine Möglichkeit zu geben, die am.[erikanische] Welt zu interessieren, in einer Anleihe einen Beitrag zu leisten. Ein Betrag von 3-4 Million dürfte genügen. Also nur die Frage, ob [es] über die Reparation[skommission] oder über die Friedenskonferenz in Paris gehen müßte.
Renner: Bittet, daß das Staatsamt für Finanzen und der Vorstand des Kriegsgefangenenamtes [zusammentreten] und [eine] Eingabe via St. Germain an den Obersten Rat vorbereiten.
Vorschlag: Entweder Amerika übernimmt den Transport und kreditiert uns oder Amerika gibt uns eine Anleihe, oder es wird gestattet, daß von Bürgern in Amerika eine Agit.[ation] für eine Kriegsgefangenenanleihe eingeleitet wird, durch die wir imstande sein würden, die Aktion einzuleiten.
Dasselbe kann auch hier der Reparationskommission eingesendet werden.
Dieses Schriftstück müßte im Einvernehmen beider Ämter innerhalb acht Tagen fertig gestellt sein. Hernach wäre gleichzeitig auch die Publikation zu übernehmen
Miklas: Wir sollten der Bevölkerung sagen, daß unsererseits alles geschehen ist. Eventuell [sollte man] etwas schon jetzt zur Verfügung stellen (wenigstens 1 Million Dollar).
Angenommen.
½7 h.
I.
Reisch: In der letzten Kabinettssitzung wurde die Erhöhung der Zucker- und Tabakpreise besprochen. Es wurden Bedenken verlautet, bei den Verhandlungen über die Lohn- und Gehaltsregulierung damit zu kommen und Vertagung erbeten. [Ich] muß heute wenigstens auf den Zuckerpreis zurückkommen, weil dies eine Frage ist, die bei weiterer Verschiebung für den Staatsschatz unwiederbringliche Ausfälle nach sich zieht und sonstige Komplikationen hervorrufen würde. Mit der Zuckerversorgung ist seit langem eine große Schwierigkeit, weil die Gebiete verschieden versorgt sind und einzelne [Gebiete] den August- und Septemberzucker noch nicht haben. [Ich habe] mit den ?Zuckererzeugern verhandelt, Abhilfe zu schaffen und die Zuckerzentrale hat für 30. November [eine] allgemeine Bestandserhebung angeordnet und Vorkehrungen getroffen, daß bis dahin [eine] gleichmäßigere Verteilung zur Ausfolgung der Rückstände erfolgen soll. Mit der Bestandsaufnahme müßte auch die Aufnahme seitens der Finanzwache erfolgen zur Ermittlung der Preisnachzahlungen. Darüber muß die Zuckerzentrale bis spätestens morgen die telegraphische Verständigung an die Unterbehörden ausgeben.
Größere Quantitäten Zucker rollen an und [ein] größeres Quantum wird nächstens zu vergeben sein. Im Dezember könnten 1.000 Waggons ausgefolgt werden und wenn der Preis nicht erhöht würde, würden 50 Millionen für den Staatsschatz verloren gehen. Diese 50 Millionen müßten [wir] auf den künftigen Zuckerpreis dazu schlagen, die jetzige Verzögerung der Preiserhöhung würde später zu einer weiteren Preiserhöhung führen. Daher und bei dem Umstand, daß der Zucker in den einzelnen Haushalten eine geringe Quote darstellt, glaube ich nicht, daß die Zuckerpreiserhöhung [einen] störenden [Einfluß] auf die Lohn- und Gehaltsverhandlungen nehmen können und bitte im Interesse des Staatsschatzes die Zuckerpreiserhöhung zu beschließen.
Die Erhöhung wurde berechnet unter Zugrundelegung der Frachtpreiserhöhung in Tschechien und bei uns und 250 % Agio der tschechischen Krone, die wieder steigt.
Antrag, daß wir den Zuckerpreis von 7.12 ungefähr verdoppeln und den Haushaltszucker auf 14.32, Weißzucker [von] 7.52 auf 15.28 Kronen erhöhen.
Hanusch: [Ich] habe Vorstellung dagegen erhoben in der Voraussetzung, daß die Unterhandlungen mit den Unternehmern rasch vor sich gehen werden. Wir können auf eine rasche Erledigung nicht hoffen. Die Kommission wird nur Richtlinien feststellen, die Branchenverhandlungen werden sich noch Wochen hinziehen. Mein Einwand von Dienstag fällt weg. Eine endgültige Lösung - Dasselbe gilt auch für den Tabak, obwohl hier andere Bedenken erhoben wurden.
Renner: Die Sache wird sich so machen lassen, daß der Öffentlichkeit der Beschluß mitgeteilt und bemerkt wird, daß diese Erhöhung schon bei den jetzt stattfindenden Verhandlungen in die Lohn- und Gehaltssätze eingerechnet wird.
Reisch: Wir müssen vorsichtig sein, damit die Lohnerhöhungen nicht im voraus eintreten. Vom 1. November wird die Lohnerhöhung schon wirksam, die Zuckererhöhung dagegen erst am 1. Dezember wirksam wird.
Eldersch: Man sollte die größere Austeilung im Dezember [im Kommuniqué] mit aufnehmen.
Loewenfeld-Russ: [Mit Sicherheit] kann es noch nicht gesagt werden, weil der Zucker noch nicht da ist.
Reisch: [Man könnte sagen, es wurden] alle Vorkehrungen [getroffen, damit] für die gleichmäßige Nachholung der August- und Septemberquote zu den alten Preisen vorgesorgt ist.
Miklas: Bezieht sich das K.[ommuniqué] nur auf die Zuckererhöhung oder auch [auf] Tabak?
Reisch: Ein Kommuniqué wäre nicht vor dem 25. notwendig, ich brauche nur die Zuckerzentrale zu informieren.
Renner: Dann lassen wir es.
Mayr: Bei Tabak wäre es gut, bei der Veröffentlichung der neuen Preise einen Absatz aufzunehmen -. Ob es nicht möglich wäre, auch der ländlichen Bevölkerung [Tabak] nach der Karte zuzubilligen wie in der Stadt?
Grimm: Für Dezember ist die bessere ?Dotierung der Landbevölkerung in Aussicht genommen und sollte gleichzeitig mit der Preiserhöhung eintreten. Es ist aber gestoppt worden. Sollte es heute beschlossen werden, könnte es noch durchgeführt werden.
Mayr: [Ich] wäre nicht gegen [eine] Erhöhung, wenn die landwirtschaftliche Bevölkerung besser beteilt wird.
Renner: Ist der Wunsch, die Tabakpreiserhöhung schon zu beschließen?
Reisch: [Ich] würde großes Gewicht darauf legen. Wir hätten in der Kreditvorlage die neuen Auslagen ohne die entsprechenden Mehreinnahmen aus der Tabakerhöhung.
Renner: Zucker und Tabak sind genehmigt, die Publikation wird am 25. erfolgen.
II.
Renner: -
Paul: Jene Herren Kollegen, welche bereits mit der Reparationskommission verhandelt haben, dürften bemerkt haben, daß die Herren nicht sehr taktvoll sind und im allgemeinen das Benehmen von Vorgesetzten oder Anklägern beobachten. Mir gegenüber war das immer der Fall. Heute [wurde dem] die Krone aufgesetzt, [ich wurde für] ½11 vorgeladen und - im kalten Vorzimmer bis 12 h warten zu lassen. Um 12 h bin ich weggegangen. Während dieser Zeit ist in die Kommission hinein- und herausgegangen worden, Tschechen, fremde Offiziere, es war keine geheime Beratung. 10 h [Minuten] nach dem Weggang kam Oberst Smith [und erklärte], daß ein kleiner Wirrwarr entstanden sei und ich [um] 11 h wiederkommen [soll]. [Ich] werde aber nicht selbst gehen.
Frage, ob es einen Weg gibt, die Reparationskommission auf das Unzukömmliche dieser Verhandlungsweise aufmerksam zu machen oder den Staatssekretär die Selbsthilfe überlassen [ist]. Es ist unserer Würde nicht angemessen, einen Staatssekretär neben anderen Personen warten zu lassen.
Renner: [Ich] werde entweder jemand zur R.[eparationskommission] schicken, der den Fall erledigt oder ein Schreiben richten. [Ich] werde mich erkundigen [und] entweder durch mündliche Vorstellung oder durch ein Schreiben den Herren klar machen, daß, wenn wir den Staat verwalten sollen, [wir] nicht die Zeit im Vorzimmer verbringen können.
II. [sic, der vorige Punkt wurde gestrichen]
Renner: Italienische Kunstschätze. Wir haben diesen Entwurf eingebracht, um den italienischen Wünschen nach Aufbringung der verschleppten Kunstgegenstände entgegenzukommen. Da wir jetzt eine neue, bessere Vorlage einbringen können, wird die erste zurückgezogen.
III.
Renner: -
Eldersch: [Ich] habe mit L.[oewenfeld-Russ] und einem Vertreter des Staatsamtes für Finanzen die Kabinettskonferenz über die Verdienstentgangsentschädigung für Arbeiter- und Bürgerräte verhandelt und wir sind zu folgendem Kompromiß gekommen: In der Hauptsache wird die Verdienstentgangsentschädigung notwendig sein, wobei allerdings außergewöhnliche Verdienste für Überstunden außer Betracht zu bleiben haben, nur Normallohn. Sie werden in der Form vergütet, daß das Unternehmen dem Arbeiter seinen Lohn weiterzahlt und der Arbeitgeber vom Kriegswucheramt [diesen] rückvergütet bekommt, so daß die ungünstige Wirkung auf die Beamten durch ungleiche Entlohnung nicht mehr eintreten kann.
Es wird [eine] Schwierigkeit bei Staatsbediensteten sein wegen der Verdienstentgangsentschädigung, weil ein Lokomotivführer gar nichts bekommt, wenn er nur auf den Gehalt angewiesen bleibt. Darüber muß noch verhandelt werden, besonders bei Bahnpersonal, weil die Fahrgebühren die normalen Verdienste sind.
Bei Erfordernis haben wir gemeint, nach drei Monaten über den finanziellen Effekt einen Bericht zu erstatten, um dann über die Summe schlüssig zu werden.
Ich rechne, daß sich nicht alle Arbeiterräte zur Verfügung stellen werden [und] durch die Verminderung der Zahl eine Ersparnis zu erzielen [sein wird].
Renner: Es ist kein Anschein einer Beamtung, kein Anlaß zu einem Vergleich und kein Krieg möglich.
Genehmigt.
IV.
Eldersch: Niederösterreichische Landesgesetze. [Ich] bemerke, daß es schwerer ist, diese Trennung von Gemeinden -. Gemeinden mit 31 Einwohnern werden selbständig. Das geht soweit, daß es eine Vergeudung von Arbeitskraft und Mitteln [ist]. Ich habe keine Handhabe, einzugreifen, aber ich meine, [auch] wenn die Staatskanzlei versuchen würde, bei einer Länderkonferenz diese Frage auf die Tagesordnung zu stellen, daß es keinen Sinn hat. Diese Kleingemeinden sind schon eine Karrikatur.
Renner: In den Industriegebieten sind die Gemeindeverhältnisse desolat. Ganz unnatürliche Verbindungen und Trennungen. Man muß an eine Reform der Gemeindeordnung gehen. Jetzt können wir uns nicht wehren, wenn die Länder einverständlich mit den Gemeinden solche Beschlüsse fassen. Die Nachgiebigkeit war schon früher groß. Kielmannsegg hat dahin gewirkt, daß Gemeinden vereinigt wurden, aber seither ist die Bewegung im entgegengesetzten Sinn gelaufen. Wir können nichts tun, als den Antrag [von] Eldersch [zu] genehmigen.
V.
Eldersch: Gemeindeumlagen und Mietzinsauflagen.
VI.
Zerdik: Elektrizitätsgesetz. Beim Amtsantritt habe ich einen Entwurf über die Elektrizitätswirtschaft mit großem Widerspruch der Landesregierung vorgefunden. Ich habe ihn umgearbeitet und er liegt fertig vor, als seitens der Sozialisierungskommission die Absicht geäußert wurde, eine gesetzliche Sozialisierung der El.[ektrizitätswirtschaft] zu verfassen. Ein Entwurf kam zustande, aber infolge des Widerstands des Landes wurde er zurückgezogen und damit wurde der ursprüngliche Entwurf, soweit er sich auf das Elektrizitäts-Wegegesetz bezog, verzögert.
Die Länder nehmen Novellierungen des Wasserrechts vor und nehmen darin Bestimmungen über das El.[ektrizitäts]-Wegerecht auf, die sehr unvollkommen sind. [Das hat] mögliche Beispielsfolgerung und wenn lauter solche Ausnahmen folgen , wäre ein einheitliches Gesetz für das Reich Schwierigkeiten begegnet.
Was in der letzten Zeit in der Sozialisierungskommission veranlaßt wurde, besteht [in] ein[em] Entwurf über die Sozialisierung der Elektrizitätswirtschaft, Gesetz über die Elektrizitätswirtschaft. Mein Entwurf bezieht sich auf das Elektrizitäts-Wegerecht und was damit zusammenhängt, er ist interministeriell und mit den Ländern durchberaten und [es sind] keine Einwände erhoben worden. Bitte um die Ermächtigung, [diesen Entwurf] in der nächsten Sitzung der Nationalversammlung einbringen zu dürfen.
Ellenbogen: Ich möchte bemerken, daß der Gesetzentwurf, wie er ursprünglich vorlag, einen ersten Abschnitt hatte, der jetzt beseitigt ist. Dieser wurde entfernt, weil an seine Stelle das Elektrizitäts-Sozialisierungsgesetz treten soll. Dadurch, daß der Abschnitt jetzt fehlt, würde in der Gesetzgebung über die Elektrizitätswirtschaft eine Lücke entstehen, die für den Staat sehr empfindlich ist. Denn den Rechten, die in dem Gesetz über das Wegerecht den Unternehmern gegeben werden, standen in dem ersten Abschnitt eine Reihe von Rechten des Staates gegenüber: Heimfall, Einlösungsrecht, Tarifhoheit, Beweispflicht der Unternehmen gegen die Öffentlichkeit, Unterwerfung unter einen Elektrizitätswirtschaftsplan und ?dergleichen. Diese Rechte des Staates nun und der öffentlichen Gesamtheit sollten im Gesetz betreffend die Sozialisierung der Elektrizitätswirtschaft aufgenommen werden. Dieses ist im WEWA beraten worden. Auch das Gesetz betreffend die Sozialisierung ist in einer eigenen Länderkonferenz besprochen worden und [es sind] dagegen keine Einwände nach einigen Abänderungen erhoben [worden].
Wir haben jetzt in der WEWA die gegenwärtige wirtschaftliche Situation bei der Fassung des Gesetzes in Rücksicht gezogen und es ist eine Reihe von Änderungen im Gesetz vorgenommen worden, die bestimmt sind, die Befürchtung des Auslandes, auf dessen Kapital [es] beim Ausbau der Wasserkraft und der Entwicklung der Elektrizitätswirtschaft ankommt, entgegenzutreten.
Eine der wesentlichsten Änderungen im Gesetz ist nicht nur im Titel enthalten, indem "Sozialisierung" weggelassen wurde, sondern auch im § 1, wo die früheren gemeinwirtschaftlichen Anstalten, die als der Kern der neuen Elektrizitätswirtschaft betrachtet wurden, neben Unternehmungen in Aussicht genommen wird. Während früher [...] öffentliche Körperschaften das Recht haben sollten, solche Unternehmungen zu errichten, wird jetzt der Privatunternehmung in der Form der Vergesellschaftung gemeinwirtschaftlichen Charakters ein Spielraum gelassen. Es ist also die Befürchtung nicht mehr begründet, daß das Ausland Anstoß nehmen könnte.
In den weiteren Bestimmungen sind nun [in] § 2, lediglich das Wasserkraft- und Elektrizitätswirtschaftsamt als die zusammenfassende Behörde betrachtet und darin [wurde] dem Wunsch der Länder Rechnung getragen, daß kein staatlicher Elektrizitätswirtschaftsverband eingerichtet wird.
Dann ist im § 3 [eine] Bestimmung über Stromlieferungsunternehmungen, welche besagen, daß die Errichtung in den einzelnen Ländern ausschließlich den Landeselektrizitätsunternehmungen unterliegt. § 4 [besagt, daß] jedes Unternehmen bis 20 kW das Recht weiter haben soll, eigene Anlagen trotz Gesetz zu erreichten. § 5 Erweiterung der Stromlieferungsunternehmungen; § 6 Entscheidung für die Vergesellschaftung, wobei der Termin, innerhalb [dessen] die Vergesellschaftung erfolgen darf, genau bestimmt ist, sonst verfällt -.
Das - diese beiden Gesetze müssen zusammen in die Nationalversammlung kommen.
Die Befürchtung, daß das Auslandskapital sich durch eine Gesetzgebung auf diesem Gebiet einschüchtern lassen würde, wird durch die Tatsachen widerlegt, daß ich jeden Tag von ernsten Anträgen über den Ausbau der Wasserkraft- und Elektrizitätsanlagen überlaufen werde. Einen solchen Antrag hat der Kanzler in der Kabinettsratssitzung vorgebracht und die Ermächtigung zu Unterhandlungen erhalten. Bezeichnend ist nun, daß heute vormittag ein Vertreter der deutschen Wirtschaft bei mir war mit der Bitte, ihm die Sachlage auseinander zu setzen, weil in Deutschland sich gegenwärtig das Bestreben zeigt, an dem Ausbau der Wasserkraft mitzuwirken. Dies ist wichtig, weil in Deutschland die Befürchtungen gegenüber dem, was wir mit der Sozialisierung machen wollen, gegenwärtig zu schwinden beginnen. Die Befürchtungen haben im Sommer noch lebhaft bestanden, es ist aber gegenwärtig im Schwinden und nach den Aufklärungen hat der Herr gesagt, daß er in Deutschland bei Regierung und Unternehmungen dahin wirken wird, daß deutsches Kapital sich beteilige.
Ich würde die Beteiligung deutschen Kapitals jeder anderen ausländischen [Beteiligung] vorziehen, weil diese Beteiligung dem Anschluß wirksam vorarbeitet. [Dies ganz] abgesehen davon, daß der Ausbau durch deutsches Kapital [uns] in der Kohlensituation erleichtert, weil in die Stromverteilung auch deutsche Unternehmungen einbezogen werden können. Der Aktionsradius unserer großen Wasserkraft reicht nach der technischen Entwicklung bis Nürnberg. Also ganz Süddeutschland könnte von der Kohlenlieferung befreit werden. Das ist eine Situation, die uns und Deutschland in der Kohlenfrage große Erleichterung verschafft.
Ich würde bitten, daß diese beiden Gesetze in einem verhandelt und der Nationalversammlung vorgelegt werden. Die Befürchtung einer Abschreckung ausländischen Kapitals ist durch nichts begründet. Wir müssen weiter Aufklärungen geben, in der Schweiz war eine gewisse Ängstlichkeit. Die Form des Gesetzes begründet die Ängstlichkeit gewiß nicht. Ich bitte um gleichzeitige Einbringung des Entwurfes.
Renner: Ich hätte noch [eine] Anfrage. Es war bei mir Jones, der nach A.[merika] abgegangen ist, um dort mit [einer] großen Finanzgruppe wegen der El.[ektrifizierung] zu verhandeln. J.[ones] wurde ursprünglich von der Steiermark zur Intervention aufgefordert. [Er] war bei der Reparationskommission, [dort] soll er die Auskunft erhalten haben: Da alles Eigentum auf - österreichische Eigentum der Reparationskommission verhaftet ist, muß bei solchen Anlagen die Reparationskommission die Zustimmung erteilen. Ob wir diesen Standpunkt anzunehmen haben oder nicht, ob wir uns mit der Reparationskommission auseinandersetzen werden, steht noch dahin. Die Reparationskommission denkt wahrscheinlich daran, die Reinerträgnisse auf das Reparationskonto zu setzen. Bei der Reparationskommission hat man [ihm] gesagt, er solle sich nicht mit Interessenten eines Landes ins Einvernehmen setzen, sondern mit dem ganzen Staat. Denn, wenn die Reparationskommission die Zustimmung zu solchen Anlagen geben würde, sie sie für ganz Österreich gebe und nur mit dem ganzen Staat verhandeln [würde] und nicht mit den einzelnen Ländern. Ich möchte wissen - Das ist eine Auskunft, keine offizielle Entscheidung.
Ich möchte wissen, ob die Form, die hier vorgeschlagen ist, dem Staat in einem solchen Fall die Möglichkeit verschafft, die Elektrizitätswerke einheitlich für das ganze Staatsgebiet zu vergeben oder ob nicht die Anteilsrechte der Länder [uns] präjudizieren? Ob nicht das Elektrizitätswirtschaftsgesetz - uns nicht präjudiziert? Ob wir dann im ganzen vergeben können ohne Vernehmung [ev: Verleihung] und Beteiligung der Länder?
Ellenbogen: [Der Entwurf] präjudiziert insofern nicht, als dort die Unternehmungen errichtet werden, aber die Frage der Kapitalbeschaffung durch die WEWA erfolgt und erfolgen wird.
Renner: Die Amerikaner sagen, für ein Land zu bauen, steht uns nicht dafür. Wenn wir die Arbeit übernehmen, wollen sie sie für das ganze Reich machen. Die Konzession müßte für das Reich gegeben werden.
Ellenbogen: Es besteht keine Verpflichtung der Länder, sich an uns zu binden.
Renner: Dann ist das Gesetz wertlos. Im einzelnen werden sich die Länder nicht engagieren, wenn wir nicht für das ganze Reich verhandeln können. Wir können uns durch das Gesetz nicht [ein] solches Hindernis schaffen, wenn eine Kapitalgruppe an uns zurücktreten würde. Wenn J.[ones] sagt, für den ganzen Staat machen wir es, können wir es dann verfügen?
Ellenbogen: Das ist eine Frage, die weder durch das Gesetz verhindert noch befördert wird. Die separate ?Bindung der Länder besteht und die Länder betrachten die Wasserkraft als eine ihrer Kompetenz unterliegende Angelegenheit. Ob wir das Gesetz beschließen oder nicht, so werden die Länder es immer so halten. Diese tatsächliche Auffassung der Länder würde ohne oder mit Gesetz eine Generalabmachung verhindern. Wenn der konkrete Fall -. Dadurch daß hier eine zusammenfassende Stelle in § 2 fixiert ist, welche von den Ländern anerkannt ist, ist dieses Gesetz -. Aus diesem Grund müßte das Gesetz gemacht werden. Eine weitere, straffere Form der Zusammenfassung bei den Ländern zu machen, ist unmöglich.
Reisch: Auf der Tagesordnung steht nur der Entwurf Zerdiks, die schließliche Redaktion ist nicht mitgeteilt worden. Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen beiden Gesetzen. Wenn das zweite [Gesetz] nicht eingebracht wird, sollte eine Bestimmung hinüber genommen werden oder [man] einen Verheißungsparagraphen aufnehmen.
Der Entwurf begründet den Optimismus Ellenbogens nicht. Wenn Ellenbogen sagt, daß er mit auswärtigen Kapitalisten verhandelte, so glaube ich, daß sie von dem Gesetz noch nichts wußten. Das jetzige Interesse schließt nicht in sich, daß sie gesonnen wären, sich den Bestimmungen des Gesetzes zu unterwerfen. Wir werden das ausländische Kapital nicht durch die Fassung des Gesetzes gewinnen. Das ausländische Kapital wird sich die gesetzlichen Bestimmungen ansehen und wird erkennen, daß ihm das Gesetz und [jenes vom] 29. /7. über gemeinwirtschaftliche Unternehmungen große Fesseln auferlegt und wird sich von der Finanzierung der Wasserkräfte einfach fernhalten. Es ist von uns naiv, zu glauben, daß das ausländische Kapital, dem die Welt offen steht, gerade zu uns kommen wird, wenn wir ihm Vorschriften machen, daß es sich nicht so wie überall anders frei betätigen kann. Das Gesetz schreibt vor, daß die Hälfte des Verwaltungsrates von Staat und Ländern beigestellt werden muß. Es muß seinen Einfluß mit kap[italistisch] gar nicht interessierten Vertretern von Staat und Ländern teilen - müssen. Über 6 % Ertrag muß geteilt werden. Glauben Sie, daß wir für 6 % irgend [ein] amerikanisches Kapital herüberlocken?
Für unsere Volkswirtschaft kann es nichts Dringenderes geben, als den Ausbau der Wasserkraft, unseren einzigen Reichtum. Wir sind dazu nicht reich genug und müssen das ausländische Kapital dafür gewinnen, uns die Wasserkräfte auszubauen, von der [...] Kräfte zu eröffnen und aus der entsetzlichen Lage herauszukommen. Wenn [es] das ausländische Kapital nicht baut, werden wir es nicht bauen können, weil wir nicht das Geld dazu haben und auftreiben können. Wir werden sogar genötigt sein, diese Wasserkräfte als einen unserer wertvollsten Besitze zu verpfänden, um noch anderes Kapital für die Staatswirtschaft zu bekommen. Die Wasserkräfte sind [unser] wertvollstes Pfandobjekt, aber nur dann, wenn sie ausgebaut werden. Würden wir dieses Gesetz heute beschließen, so würden wir uns alle diese Aussichten nehmen und binnen kürzester Frist zum Rückzug genötigt sein, um ausländisches Kapital zu gewinnen. Daher möchte ich dringendst warnen, heute selbst einen Riegel für den Zufluß ausländischen Kapitals vorzuschieben.
Ein weiteres Bedenken ist das des Kanzlers, daß wir hier die Verländerung des Elektrizitätswesens absolut festlegen. § 3 sagt: Die Errichtung von Stromlieferungen .... obliegt ausschließlich den Landeselektrizitätsanstalten. Ein Unternehmen, das alle Länder zusammenfaßt, wäre unmöglich und [man würde] ein[en] großzügigen Ausbau der Wasserkraft, welcher das ausländische Kapital anlocken könnte, verhindern. Wir würden das amerikanische Kapital verscheuchen und könnten nichts Großzügiges machen. Die Länder werden in Einzelverhandlungen zu gewinnen sein, einem umfassenden Ausbau [die Zustimmung] zu geben. Auch die Verländerung des Wasserkraftwesens wird ausgesprochen. Ich warne daher auch deswegen.
Wenn Ellenbogen auf die Festlegung der WEWA hinweist, so ist das ein verschwommenes Gebilde und die W.[EWA] hat keinen maßgebenden Einfluß. Die näheren Bestimmungen über Zusammensetzung und Wirkungskreis sollen durch Vollzugsanweisung getroffen werden, aber es müßte doch im § 2 das wesentliche [über] ihren Einfluß zum Ausdruck kommen.
Zerdik: Soweit das Gesetz über die El.[ektrizitätswirtschaft] Beziehungen hat zu den gemeinwirtschaftlichen Anstalten, hat R.[eisch] alles gesagt, was ich erwähnen wollte. Was die Verländerung anlangt, so würde ich nur wünschen, daß R.[eisch] die Verhandlungen mit den Ländern mitgemacht hätte. Praktisch liegen die Verhältnisse so, daß man über die Länder nicht zur Tagesordnung übergehen kann. Gerade hier wäre eine zentrale Regelung möglich, aber die Länder stehen auf dem Standpunkt, daß alle Naturschätze ihnen gehören und gehen von diesem Standpunkt nicht ab.
Was die Stellung der WEWA in § 2 anlangt, so weiß ich nicht, ob er in dieser Fassung von den Ländervertretern in der Nationalversammlung angenommen wird. Wenn diese Landeselektrizitätsunternehmungen bestehen und wegen Beteiligung ausländischen Kapitals [eine] Zusammenfassung eintreten soll, bietet § 2, Absatz 2 - herangezogen werden.
Vom Standpunkt des Handelsressorts habe ich gegen die gleichzeitige Einbringung [des Gesetzes] über die Elektrizitätswirtschaft mit dem Gesetz über das Elektrizitätswegerecht nichts einzuwenden. Es wird sich nur im Elektrizitätswegerecht eine Reihe von Abänderungen, 15 + 8, ergeben, die nicht bedeutungsvoll sind und ich habe auch dagegen keine Einwendung.
Wenn die Reparationskommission die Auskunft gibt, daß aller staatliche Besitz verhaftet ist, müßte man auch eine Beteiligung des Staates an Bergwerksunternehmungen sich überlegen. Die Beteiligung des Landes, der Gemeinde würde - es weniger gefährlich zu machen, aber auch das scheint nicht der Fall zu sein. Es wird nur möglich sein in der Form, einen Privaten für die Rechnung des Staates zu engagieren.
Eisler: Die gleichzeitige Einbringung beider Gesetzentwürfe wird sich kaum umgehen lassen. Die Regelung der rein formalen Dinge aus unserer Elektrizitätswirtschaft muß mit der Regelung der Organisation der Elektrizitätswirtschaft Hand in Hand gehen, sonst wird nichts erreicht. Die Stimmung in den Ländern ist nicht einheitlich. Vor allem ist sie von der Frage der Sozialisierung nicht beeinflußt. Den Ländern kommt es nur um den Gegensatz zwischen zentraler und länderweiser Verwaltung an.
Die Ausführungen Reischs stimmen mit dem Entwurf nicht ganz überein. Der Entwurf hat nichts, was diese Besorgnis rechtfertigen könnte. § 6 reduziert die frühere Bestimmung auf ein solches Minimum, daß niemand daran Anstoß nehmen kann. [Ausländische Kapitalisten werden in] § 6 in der heutigen Form und wenn er in einer Schlußbestimmung des ersten Absatzes entsprechend umgestaltet wird, nichts finden, was sie beunruhigen könnte. Denn die Bestimmung über Enteignung ist eine Selbstverständlichkeit, weil das eine Forderung der Städte und Länder ist. Nachdem die zu enteignenden Unternehmungen nach sechs Monaten zusammengesetzt werden, nachdem sie [...] binnen zwei Jahren enteignet sein müssen, sonst aber während 15 Jahren nicht enteignet werden können, ist die Möglichkeit von Sozialisierungen auf ein ganz geringes Maß eingeschränkt.
Von Wichtigkeit scheint nur die Frage Renners. Da kann man sich den Ausführungen Ellenbogens als zu optimistisch nicht anschließen. Jetzt steht die Sache noch viel schlechter und wenn dieser Entwurf Gesetz wird, ist es ein großer Fortschritt im Zentralisierungsgedanken gegenüber heute. Heute haben die Länder mangels einheitlicher Ordnung die Sache zum Teil selbst in die Hand genommen und in Wasserrechtsnovellen geregelt, durch welche sie sich ein ausschließliches Recht zur Konzessionsverleihung vorbehalten und [sie] monopolisieren jene Unternehmungen, an welchen die Länder interessiert sind. Das führt praktisch dazu, daß die Länder Konzessionen ganz nach ihrem Belieben ohne Rücksicht auf gesamtstaatliche Interessen verleihen und Unternehmungen ins Leben rufen, denen die wertvollsten Wasserkräfte überlassen werden. An der Enns wird eine vollständige Zersetzung der Wasserkräfte eintreten wenn sich das vollzieht, was sich anbahnt, es wird ein Zersplittern in kleine Unternehmungen.
Der vorliegende Entwurf bedeutet, wenn - wenn man den Zentralisierungsgedanken im Gedanken hat, eine große Abschwächung. Der alte § 3 hatte den staatlichen Verband vor Augen, dessen Unterorgane die Landeselektrizitätsanstalten sein sollten. Das wesentliche war der Zusammenschluß der Elektrizitätsunternehmungen in einen staatlichen Verband. Dieser Gedanke ist heute preisgegeben worden. Ich glaube nicht, daß alles Zureden genügen würde, um die Länder zu veranlassen, auf den alten § 3 zurückzukommen. Ellenbogen scheint zu optimistisch zu sein.
Der jetzige Entwurf ist das Weiteste, was heute von den Ländern zu erreichen sein wird, aber es ist wesentlich besser als der jetzige Rechtszustand. Denn jetzt wird ein staatlicher Einfluß auf die Landeselektrizitätsunternehmungen sichergestellt [und] die Möglichkeit der Zusammenlegung zu gemeinsamen Aktionen vorbehalten. Diese Landeselektrizitätsunternehmungen, die vermöge ihrer Einrichtung gegenüber der heutigen bürokratischen Form eine viel geeignetere Form sind zu sachlichen Verhandlungen als es die Landesregierungen tun können. Mit ihnen wird sich auf der Basis eines einheitlichen Bau- und Finanzierungsprogrammes viel leichter verhandeln lassen als mit den heute dafür maßgebenden Faktoren.
Wenn erreicht werden kann, daß in den Landeselektrizitätsunternehmungen in einer Form aufgebaut auf der Mitwirkung von sachkundigen Leuten - [dies] zustande gebracht [wird] und ein Organ geschaffen wird, das über den Landeselektrizitätsunternehmungen als beratendes Organ wirkt, dann wird die Sache sich machen lassen, während heute gar nichts zu machen ist. Daher kann man nicht rasch genug daran gehen, wenigstens etwas zu tun.
Fink: [Ich] schließe mich an an Eisler. Ich habe früher, bei der Frage der Festsetzung der Kompetenzen in der Verfassung gesagt, daß neben Angelegenheiten, die man als dem Bund gehörig bezeichnet, ein großes Gebiet von Angelegenheiten kommt, welche den Ländern gehören und ein gemischtes Gebiet übrig bleibt und da habe ich als das wichtigste immer die Wasserwirtschaft betrachtet. Das ist das Weitestgehende, was man von den Ländern erreichen kann, die alles durch die Landesgesetze in der Hand haben. Man muß sehr zufrieden sein, wenn der Entwurf so angenommen wird im Parlament.
Das öffentliche Gut der Gewässer - muß dem Staat ein Anteil vorbehalten bleiben. Der Staat muß für seine Anstalten das öffentliche Gut ausnützen können, aber auf der anderen Seite müssen auch die Länder das Wasser ausnützen können. Die westlichen Länder brauchen das Wasser zur Aufrechterhaltung des Wirtschaftslebens. Daher wird niemand in Österreich sagen können, daß man nicht den westlichen Ländern auch ein gewisses Recht auf sie einräumen muß. Aber der Staat muß auch daran teilnehmen können und das ist ein Versuch, beiden Teilen gerecht zu werden.
Ellenbogen: Ich hätte von jedem anderen einen Widerstand erwartet als vom Staatssekreträr für Finanzen. Das Gesetz sucht den Einfluß des Staates auf eine neue Gruppe von Unternehmungen und ihre Erträge zu schaffen. Monopole sind ausgeschlossen, aber wir sichern dem Staat einen Einfluß. § 38 über gemeinwirtschaftliche Unternehmungen [bestimmt], daß über 6 % nicht hinausgegangen werden darf. Die Teilung wird den Satzungen vorbehalten. Es ist nicht notwendig, daß das abschreckt.
Der Staatssekretär hat von Großzügigkeit des Ausbaus gesprochen. Wenn er diesem Gesetz nicht zustimmt, dann hat er die einzige Möglichkeit, eine solche großzügige Handhabung der Sache durchzuführen, aus der Hand gegeben. Die Länder haben zugestimmt. Wenn wir das nicht machen, dann gehen die Länder in der Elektrizitätswirtschaft ganz auseinander. Salzburg hat ein Gesetz schon ausgearbeitet, in der Steiermark hat sich ein Privatkonsortium an die Spitze der Agitation gestellt, die Wasserkraft für das Land zu reservieren.
Aber ich habe besonders was die Kapitalbeteiligung des Auslandes anlangt, keine Sorge, denn es hängt von jenen ab, welche das Geld leihen wollen. Wenn die Amerikaner großzügig bauen wollen, dann werde ich sie in der Absicht nur bestärken. Die Länder können ihre Rechte einer anderen gemeinschaftlichen Anstalt übertragen. Errichtet man eine österreichische Anstalt, dann ist der Zweck erreicht.
Die Wasserkräfte sind in den einzelnen [...], für jedes braucht man eine Summe. Das Land sieht sich nach Geld um. Das ist der notwendige Punkt. In diesem Fall lehrt die Erfahrung, daß das Land sich in letzter Linie auch an die WEWA wenden muß. Eine lange Agitation des Konsortiums hatte das Ergebnis von 3 M.[illionen] für den Ausbau der Wasserkraft bei [einem Bedarf von] 600 [Millionen]. Wenn das W[EWA] durch seine Delegierten in die Länder kommt, verlangen alle Länder die Mitwirkung, weil sie Geld brauchen. Durch das Gesetz haben wir die Zentralisierung im § 2 festgelegt, warum sollen wir darauf verzichten? Wir versäumen eine Gelegenheit, eine zentrale Form der Bewirtschaftung möglich zu machen. Wenn wir dieses Gesetz nicht machen, dann müssen wir zum Konzessionssystem zurückkehren und dann fangen die Länder mit den kleinsten und den zentralen Wirtschaftsplan durchkreuzenden Konzessionen an.
Zerdik: Ich habe zugestimmt, daß beide Gesetze gleichzeitig eingebracht werden. Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz wird vielleicht bestritten werden und das Elektrizitätswegerecht scheint mir unbestritten zu sein. Ich meine, daß man zwischen den beiden Entwürfen kein Junktim schaffen soll. Das Elektrizitätswegerecht darf nicht aufgehalten werden. Es besteht keine unmittelbare Beziehung. Wenn das eine Gesetz bestritten werden sollte, mindestes das Elektrizitätswegegesetz eingebracht werden darf.
Reisch: Wir müssen uns darauf festlegen, daß gemeinschaftliche Unternehmungen errichtet werden müssen. Wir müssen uns freie Hand [bewahren] für Verhandlungen mit ausländischen Banken. Das Auslandskapital wird nicht gemeinwirtschaftliche Unternehmungen bei uns errichten. Der Amerikaner will verdienen und nicht unter der Kuratel von Land und Staat stellen [stehen]. Wir müssen freie Hand haben, die Wasserkraft so gut als möglich für unsere Interessen zu verwerten. Wenn wir ein Gesetz einbringen, daß nur gemeinwirtschaftliche Unternehmungen vorsieht, dann verzichten wir endgültig auf ausländisches Kapital und ohne solches außerhalb Deutschlands können wir die Wasserkräfte nicht ausbauen, schon weil wir im Inland nicht über die nötigen Rohstoffe, [die man] braucht, [verfügen].
Der Entwurf ist sehr gefährlich und im Widerspruch mit den Erklärungen, daß wir auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft, auf den neu erschlossenen Gebieten [mit der Sozialisierung] nicht weiter fortschreiten können. Das Gesetz wäre kein Fortschritt, sondern [würde] die endgültige Unterbindung der gesamten Wasserwirtschaft bedeuten.
Ramek: Das Problem hat eine außen- und [eine] innenpolitische Seite. Die innenpolitische Seite glaube ich, [besteht darin], daß wir mit diesem Gesetz die Differenz zwischen Staat und Ländern auf eine mittlere Linie bringen wenn das Gesetz durchgeht, daß die Zerfahrenheit in der Ausbeutung der Wasserkräfte [beendet wird] und [wir] die Schaffung und ?alte Werke endlich zusammenfassen können und einen Einfluß des Staates auf die Ausnützung der Wasserkräfte dadurch sichern, daß in der W[EWA] die Länder in [eine] gewisse Abhängigkeit vom Staat gebracht werden.
Außenpolitisch hat es seine Bedenken. R.[eischs] Mitteilungen sind richtig. Im Augenblick, wo dieser Entwurf Gesetz wird, der in seinen wichtigsten Bestimmungen nach außen zum Ausdruck bringt, daß die Ausnützung der Wasserkräfte verländert werden soll, wird das Auslandskapital nicht dafür gewonnen werden.
Wenn wir Auslandskapital brauchen, so ist selbstverständlich dabei die eine Frage zu erwägen, daß, wenn das Auslandskapital ganz die Sache in die Hand bekommt, wir, unsere Volkswirtschaft, Volk und Staat wenig davon haben. Es wird das Ganze vom Auslandskapital ausgebeutet und der ganze Nutzen wandert ins Ausland und wir haben nur das eine dabei, daß wir die Kräfte haben.
Es ist nach dem Friedensvertrag das ganze Staatsvermögen eigentlich den Alliierten verpfändet und ich glaube, zu den Pfandobjekten gehören auch die Wasserkräfte soweit es sich um gewisse öffentliche Gewässer handelt und das ist bei uns nach dem bürgerlichen Gesetz der Fall, da alle ausnützbaren Gewässer öffentliches Gut sind. Und wenn es irgendwelchen finanziellen Interessengruppen in der Entente paßt, zu fordern die Ausnützung der Wasserkräfte ganz in die Hand zu bekommen, [werden] sie dieses Gesetz als eine Verletzung dieser Bestimmung des Friedens bezeichnen können. Was der Kanzler mitteilte, deutet darauf hin, daß man in der Reparationskommission schon von diesem Gesichtspunkt die Frage betrachtet.
Ich fürchte, daß vom außenpolitischen Standpunkt aus wir dieses Gesetz, auch wenn es die Nationalversammlung annimmt und wenn ich die Gesetzwerdung als Kompromiß von Ländern und Staat begrüßen würde, der Rückzug wird angetreten werden müssen. Es wäre angezeigt, noch von diesem Gesichtspunkt die Frage zu erwägen und das Verhältnis dieses Gesetzes zu den Bestimmungen des Friedensvertrages [zu] überprüfen. Es wäre notwendig, darüber eingehend zu beraten, ob wir dieses Gesetz nicht zurückstellen sollen und in der nächsten Sitzung darüber schlüssig werden. Vom innenpolitischen Standpunkt würde ich das Gesetz als Grundlage für das Zusammengehen von Staat und Ländern begrüßen, aber außenpolitisch ist die Frage noch nicht spruchreif.
Renner: Die Frage ist sehr schwierig. Innerpolitisch ist es ein Gewinn, über die Anarchie hinwegzukommen und ein Kompromiß zwischen Staat und Ländern zu vollziehen. Daß dieser Kompromiß tragfähig wäre, wenn wir aus eigenen Mitteln ausbauen könnten, ist kein Zweifel. Wir könnten und müßten [ein] weitgehendes Sozialisierungsprogramm damit verwirklichen. Die Gemeinschaft, die solche Werke baut, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verkehrswesen stehen, müßte soviele Rechte haben, wie der Staat gegen den Eisenbahnen. Die ganze Sozialisierung ist nichts anderes als dasselbe, was die Bismarcksche Eisenbahnverstaatlichung bedeutet hat, nur auf einer höheren Stufe mit weiteren Rechten der Gemeinschaft, die zeitgemäß und unvermeidbar sind.
Es muß die Vorfrage entschieden werden, ob wir aus eigener Kraft die Elektrizitätswirtschaft aufrichten können. Es ist kein Zweifel, daß wir es nicht können. Es wären zwei Wege möglich: Jedes Land würde anderes ausländisches Kapital interessieren. Nun legen diese Unternehmungen bei uns nichts an, weil sie die Reparationskommission fürchten und die Bestimmung, daß alles der Entente verhaftet ist. Ich habe Jones gegenüber geflunkert, daß die nordischen Länder uns gleich Kapital geben würden. Darauf sagte er, er glaube nicht, daß die Reparationskommission wird andere Mächte beteiligen lassen, als die alliierten Mächte, weil sie für sich Reparationen daraus erhoffen.
In Wahrheit steht es so, daß wir mit der Reparationskommission rechnen müssen und daß wir in der Gruppe der Entente nur mit den Amerikanern rechnen können, weil die anderen kein freies Kapital haben. Die Amerikaner werden sagen: Wir bauen das ganze einheitlich nach einem bestimmten Bauplan, wir sichern alles dazu, aber Ihr müßt uns das Monopol im Land geben. Und das können wir nach dem Gesetz nicht. Wir müßten mit den Ländern verhandeln und ein Monopolgesetz erlassen. Was der Ausschuß mit dem Gesetz machen wird und in welcher Gestalt das Gesetz erscheinen wird, wird nicht entscheidend sein, wir würden aber durch die Beschlußfassung für alle Fälle weiter kommen. Wenn ein solches Projekt von den Ländern nicht kommt, dann wird die anderen Staaten mit uns und der Reparationskommission über die Bedingungen reden und dafür müßte man die Möglichkeit freilassen, daß eine solche Gesellschaft das Monopol für die Erbauung und den Betrieb von Elektrizitätswerken für eine bestimmte Zeit mit Heimfall an den Staat und die Länder bekommt.
Läßt sich ein solcher Vorbehalt machen? Wäre es möglich, in das Gesetz eine Bestimmung dieser Art aufzunehmen, damit die Regierung nicht glatt zurückzugehen braucht? Pro fo[ro] interno.
Ellenbogen: [Es könnte] in Absatz 2, § 3 dadurch geschehen, daß wir "Gemeinschaft" weglassen.
Reisch: Der Kanzler hat gemeint, die Wasserkräfte würden dasselbe bedeuten wie bei den Eisenbahnen. Sie wurden privat gebaut und als sie da waren, hat der Staat auf sie gegriffen. Wenn wir den Ausbau den gemeinwirtschaftlichen Unternehmungen vorbehalten, so heißt das, daß Staat und Länder die Mittel aufbringen müssen, um sie zu investieren. Der öffentliche Kredit ist nicht genügend tragfähig, um die unmittelbaren Aufgaben zu erfüllen, noch weniger fähig zum Ausbau der Wasserkräfte. Als Staat und Ländern bringen wir aufgrund des öffentlichen Kredits die Milliarden nicht auf und wir müssen das Gebiet zunächst dem privatwirtschaftlichen Ausbau überlassen. Aus kreditpolitischen Gründen kann ich der Einbringung nicht zustimmen, solange als das gemeinwirtschaftlichen Unternehmungen überwiesen wird. Denn das würde als Sozialisierungsbestreben ausgenützt werden und es wäre das Schlagwort, auf das man Kapital nicht investieren kann. Es wäre eine außerordentliche Vorlage, wir dürfen sie aber nicht [...]. Das Monopol für gemeinwirtschaftliche Landesunternehmungen entfesselt im Ausland ein Kesseltreiben und erschwert jede Kreditverhandlung auf das empfindlichste.
Vielleicht ließe sich die Sache so konstruieren, daß man den § 2, welcher eine Zentralisierung herbeiführen soll, in das andere Gesetz hinübernimmt, um den Einfluß des Staates auf das Elektrizitätswesen zu sichern. Ich muß bekämpfen die Monopolstellung der gemeinwirtschaftlichen Unternehmungen.
Eisler: Das Gesetz ist Ergebnis schwerer Verhandlungen. Der jetzige Rechtszustand ist unmöglich. Wenn der Kapitalist sich fragt, ob er in der Elektrizitätswirtschaft Geld investieren kann, so wird er sagen, daß es nicht möglich ist. Während wir uns vor der Sozialisierung fürchten, wird in den Ländern sozialisiert. Die Steiermark hat den Ausbau einer privatwirtschaftlichen Unternehmung übertragen, in welcher sie das Übergewicht hat. Wenn der Staat Einfluß bekommt und Landesunternehmungen zusammenfassen kann, dann ist erst die Stelle geschaffen, mit welcher das Auslandskapital in Verhandlung treten kann. Jetzt haben wir das Konzessionssystem, die Länder haben sich dieses Recht eingeräumt, der Staat kann nichts dagegen machen. Der ausländische Kapitalist, der eine Wasserkraft ausbauen will, muß zum Land, zu einem Land gehen. Viele Konzessionen sind nicht mehr zu haben. Die Länder werden Konzessionen weiter verleihen; es werden Privatrechte verliehen, deren Ablösung mit großen Kosten und Schwierigkeiten verbunden sind. Es kann uns auch nicht erwünscht sein, daß die Länder Rechte verleihen über Dinge, die der Staat für sich in Anspruch nehmen [will]. Jetzt werden Einzelrechte begründet, in der Absicht Entscheidungsansprüche daraus abzuleiten.
Die Stellung der gemeinwirtschaftlichen Anstalten kann man den Ausschußberatungen überlassen. Man kann unter Umständen in § 3 formulieren und die Möglichkeit [schaffen], daß, was die Länder vergeben, an nicht gemeinschaftliche Anstalten übertragen - daß man den Ländern die Pflicht auferlegt, als Land die Einrichtungen zu schaffen. Das ist eine Notsozialisierung. Dadurch bekommen Unternehmungen die Sache in die Hand, die erhoffen lassen, daß sie wirtschaftlich vorgehen. Jetzt ist nur Politik und Agitation. Man muß [es] an dem heutigen Rechtszustand messen.
Die Berufung auf den Friedensvertrag ist - Wird der Entwurf fallen gelassen, muß die ganze Frage neu aufgerollt werden und dann werden die Länder kaum zustimmen. Es ist ein Ergebnis der Länderkonferenz. Es wäre zweckmäßiger [...] ändern außer der Anregung Ellenbogens der Beratung in der Nationalversammlung zu überlassen, um das nach Hause zu bringen, was in mühsamen Verhandlungen durchgesetzt wurde.
Krasny: Das Gesetz entspringt der Zwangslage, eine Ordnung herbeizuführen entgegen dem Konzessionssystem. Es ist notwendig, dem ausländischen Kapital die Wege zur Betätigung nicht zu sperren. Wenn man sich in die Mentalität der A. versetzt, so ist sie durchführbar mit und trotz Gesetz. Wenn man die Landeselektrizitätseinrichtungen unter dem Druck der Not zu Trägern der Elektrizitätswirtschaft macht - das ist nicht ideal, richtig wäre [eine] staatliche Elektrizitätswirtschaft - so kann man doch wieder auch für die Betätigung des - [von] Privatunternehmungen jetzt die Wege dadurch öffnen, daß man die Landesunternehmungen ermächtigt, ihre Rechte auf andere Unternehmungen zu übertragen. Die Landeselektrizitätsanstalten können ihre Rechte an [eine] Betriebsgesellschaft übertragen, die nicht nur nicht gemeinwirtschaftliche Form hat, sondern freie Gesellschaften sein können, und zwar können sie [eine] Betriebsgesellschaft sein für einzelne Werke oder für alle Werke in einem Land oder eine Betriebsgesellschaft für den ganzen Staat, das ist möglich.
Wenn man diese Konstruktion im Gesetz offen hält, daß es unter dem Druck der Reparationskommission und des ausländischen Kapitals, wenn man den Ländern das Recht gegeben hat, das Elektrizitätswesen in ihren Ländern zu regeln, daß sie sich darauf einigen, ihre Rechte auf eine Betriebsgesellschaft zu übertragen, welche das ausländische Kapital [...]. Dieses wird mit der Regierung [einen] Betriebsvertrag abschließen, welcher den Charakter der jetzigen Konzession hat. Solche Verträge, wie sie in [...] die privaten Elektrizitätseinrichtung mit dem Staat abgeschlossen haben.
[Wenn] dieses Tor im Gesetz geöffnet würde [und] bei entsprechender Aufklärung der öffentlichen Meinung im Ausland würde die Befürchtung schwinden. Dann hätte man den Ländern den Wunsch nach Einfluß auf die Elektrizitätswirtschaft befriedigt, man hätte ein Kompromiß zwischen Landesautonomie und Staatsgewalt und [es wäre möglich], dem ausländischen Kapital [eine] Betätigungsmöglichkeit zu schaffen. Das ausländische Kapital ist gewohnt, seine Betriebsgesellschaften auch dort zu errichten, wo das Recht in den Händen anderer ist. Bei richtiger Aufklärung könnte man bewirken, daß das Auslandskapital nicht abgeschreckt wird.
Reisch: Die Gedanken Krasnys haben manch Bestechendes für sich. [Es bestehen] aber auch Bedenken, besonders, daß bei der Elektrizitätswirtschaft der Ausbau das Kapital erfordert und nicht der Betrieb. Während bei anderen Einrichtungen der Weg gangbar ist, daß jemand das Recht erwirbt und die Ausnützung einem Dritten überläßt, so ist das bei der Elektrizitätswirtschaft nicht möglich. Dann muß der ganze Entwurf geändert werden. Der Ausbau fordert das Kapital und nicht der Betrieb.
Das zweite Bedenken ist, daß [man die] einzelnen Landesunternehmungen nicht zwingen kann, selbst [davon] abzusehen, den Betrieb zu führen. Die Einheitlichkeit wäre lange nicht hergestellt, auch hier wären Sicherungen notwendig.
Krasny: § 3, Absatz 2: Wortlaut, ein Zwang auf die Landes[...]unternehmungen wird nicht festgelegt, er wird aber in der Macht der äußeren Verhältnisse liegen.
Renner: Die Landes[...]unternehmungen können für eine oder mehrere - es müßte zum Ausdruck kommen, daß alle Länder zusammen auf eine Unternehmung übertragen sollen. Der Staat ist ausgeschlossen bei der Vergebung.
Krasny: Es [hieß] ursprünglich "mit Zustimmung der Staatsverwaltung". Diese Worte wurden bei den Verhandlungen mit den Ländern ausgeschaltet.
Ellenbogen: An eine allen gemeinsame [...], der Staat ist in den Landesunternehmungen drinnen.
Fink: Ich möchte festhalten, wir können, wenn es Schwierigkeiten gibt, nicht davon ablassen, zu trachten bezüglich der E.[lektrizitätswirtschaft] in der Nationalversammlung zu einem Gesetz zu kommen. Die Schaffung einer Verfassung wird es wesentlich erleichtern, wenn wir etwas machen, was beiden Teilen halbwegs entspricht.
Wenn man den Standpunkten Reischs und Renners Rechnung tragen will, dann glaube ich nicht, das bloß im § 3 zu machen. Man müßte in § 1 zunächst das lassen, was dort ist, aber alternativ den Ländern die Möglichkeit einräumen, daß sie [das] machen können ohne gemeinwirtschaftliche Unternehmungen, aber im letzteren Fall nur im Einvernehmen mit der Staatsregierung.
Es ist möglich, das auch [mit] nicht gemeinwirtschaftliche Unternehmungen zu machen - sondern [im] Einvernehmen mit der Staatsregierung anders durchzuführen durch Gesellschaften, Unternehmungen. Dann werden wir zu einem Ziel kommen. Denn darauf sind die Länder eingegangen, was jetzt vorliegt. Wenn wir das andere auch hineinnehmen, so ist das dasjenige, was zum Zweck führt, weil die Länder Geld brauchen.
Renner: § 1, Absatz 2 <im Einvernehmen untereinander und mit der Staatsregierung> können Bau- und Betriebsgesellschaften entweder mit dem gesamten Ausbau der Wasserwirtschaft betraut werden oder in mehreren Ländern zusammen. So würde das den Ländern ja nicht präjudizieren.
< > kann der Ausbau [und] der Betrieb der Wasserkraftwerke in mehreren oder allen Ländern besonderen Bau- und Betriebsgesellschaften übertragen werden. Die Länder können Gruppen bilden und wir haben die Möglichkeit eines staatlichen Einflusses. § 3, Absatz 2 würde wegfallen. Damit wären die wichtigsten Bedenken Reischs behoben.
Ich würde großen Wert darauf legen, die Vorlage in der Sitzung vom 18. einzubringen. [Ich] würde eine Kabinettskonferenz einsetzen, die beide Vorlagen in Einklang bringt und die Vorlage umarbeitet.
Zerdik: Man sollte die Ländervertreter einladen und trachten, das dort unter Dach zu bringen.
Renner: Das Gesetz ist gemacht für den Fall, daß wir das selbst bauen, wenn wir ausländisches Kapital brauchen, müssen wir uns die Möglichkeit [einer] anderen Lösung offen halten.
[Die Kabinettskonferenz mit] Ellenbogen als Präsident der Sozialisierungskommission, Reisch, Zerdik, Stöckler, unter dem Vorsitz [von] Fink soll beide Entwürfe in [Ein]klang bringen, diese neuen Momente hineinnehmen. Die Vertreter der Länder rasch einberufen.
Fink: Wenn wir es alternativ machen, § 1 gelten lassen und nur die [zusätzliche] Möglichkeit schaffen, dann ist eine Verhandlung mit den Ländern nicht möglich [r: nötig].
Renner: Zuschrift an alle Länder, aus welchen Gründen dieser Absatz aufgenommen wurde: Eine verständliche und zwingende Erörterung, welche den Ländern klar macht, warum der Absatz hineingenommen worden [ist], eine Alternative für den Fall, als wir nicht selbst [bauen] können und uns dem Willen der anderen beugen müssen. Den Ländern auch Mitteilung machen über die Stimmung in der Reparationskommission. Das Vorschieben von Privatunternehmungen wird die Reparationskommission nicht beeinträchtigen, sie will uns Reparationen vorschreiben, in der Form auch der Heranziehung von Privatunternehmungen.
Reisch: [Es erfolgte] keine Einigung über § 19, der erklärt, daß die Leitungen Zubehör der Stromerzeugungsstätten werden, über - die gebührenrechtliche Behandlung wird nicht berührt. [Es handelt sich um] die Durchbrechung des Grundsatzes, daß das Zubehör das Schicksal der Hautsache zu teilen hat. Das Verlangen nach Weglassung - wurde nicht weggelassen. [Da es sich um] die Durchbrechung [eines] allgemein gebührenrechtlichen Grundsatzes [handelt] und weil [sie] nicht notwendig [sind] für das Ergebnis der Unternehmung, bitte ich diese Absätze wegzulassen.
Ministerialrat Pokorny: Wir haben diese Bestimmung in das Gesetz aufgenommen nicht um damit dem Stromlieferungsunternehmen einen Vorteil einzuräumen, sondern es waren justizpolitische Rücksichten maßgebend. Es sollte die Auslegung vermieden werden, daß dadurch, daß die Ständer und Masten mit den Grundstücken und Gebäuden in [eine] feste Verbindung gebracht werden, das Grundeigentum auch die Leitungsvorrichtung der fremden Unternehmungen erfaßt und ein Eigentumszuwachs stattfindet. Das wäre das Grab der Benützung für Leitungsanlagen. Wir haben es hineingenommen, um [...] die abgesonderte Exekution auf einzelne Teile des Leitungsnetzes ausschließen zu können, um die Gläubiger der Stromlieferungsunternehmung in erster Linie zu schützen, denn sie haben einem arbeitenden Unternehmen einen Kredit gewährt und die Arbeitsfähigkeit ist dadurch bedingt, daß die Leitungsanlage weiter funktionieren kann und nicht ein Bestandteil herausgerissen werden kann. Auch im Interesse der Stromabnehmer muß eine abgesonderte Exekution vermieden werden.
Aus allen diesen Gesichtspunkten zur Wahrung wirtschaftlicher Gesichtspunkte sind wird zu dieser Konstruktion gekommen. Die Stromlieferungsunternehmungen sind an dieser rechtlichen Ordnung des Verhältnisses zwischen Leitungsanlage und Stromerzeugungsstätte nur sehr gering -. Heute sind die Leitungsanlagen eine bewegliche Sache, sie unterliegen nicht den besonderen Vergebührungen, welche ihre ?Mehrfunktion als unbewegliche Sache voraussetzt. Wenn die Finanzverwaltung ohne positive Leistung für die Elektrizitätswirtschaft [auskommen will], so sollte sie doch wenigstens nicht die Gelegenheit ergreifen, um den Unternehmungen eine Mehrbelastung aufzulegen. Es sind Übertragungsgebühren und Gebührenäquivalente. Die Bestimmung ist bedeutungsvoll für die bestehenden Unternehmungen. Diese haben von der Konstruktion und den Neuerungen des Gesetzes keinen Vorteil. Es ändert sich in ihren Betriebsverhältnissen und Rechtsgrundlagen durch den Gesetz[entwurf] nichts. Aber sie würden unter die erhöhte Gebührenpflicht treten und das würde als große Härte empfunden werden.
Wir haben diese Konstruktion der Erklärung als Zubehör gemacht und auf diesem Weg erzielt, was sonst besondere organisatorische Maßnahmen der El.[ektrizitätswirtschaft] notwendig gemacht hätte. Alles, was zum Stromerzeugungs-. Es soll, um eine Rechtseinheit zu konstruieren ein besonderes Staatsregister, El.[ektrizitäts]buch, geschaffen werden. Das wurde nicht eingeführt, sein Zweck [wird erfüllt] durch diese Bestimmung und die weitere, daß der Fortbestand der Leitungsrechte unabhängig ist vom Personenwechsel, vom Besitzer des Unternehmens und der Person des Eigentümers der belasteten Liegenschaft. Diese Bestimmung ersetzt das Elektrizitätsbuch. Wird es fallen gelassen, müßte eine organisatorische Maßnahme getroffen werden und die Kosten dafür würden viel mehr ausmachen als der Verzicht der Finanzverwaltung aus den Mehreinnahmen.
Reisch: Es wird in Vorschlag gebracht wegen finanzieller Vorteile für die Unternehmung. Die Leitungen können miteinbezogen werden in die Deckung bei [einer] Kreditaufnahme. Die Betriebssicherheit wird nicht gefährdet und separate Pfändungen werden ausgeschlossen. Das sind große Vorteile der Elektrizitätsunternehmungen. Daher scheint es natürlich, daß jene finanziellen Lasten daran geknüpft werden, wenn nach der Gesetzgebung [...] liegen. Es handelt sich um die Übertragungsgebühren und das Gebührenäquivalent. Erstere sind staatlich, letztere ist 2¼ % vom Wert der Leitungen, ist also nicht ausschlaggebend. 1/40 des Anlagenwertes, das können die Unternehmungen sicher tragen.
Renner: Der Satz wird gestrichen.
Zerdik: § 7, Leitung nach dem Ausland. Die Länder haben verlangt, daß es heißt, auch im Einvernehmen mit den Ländern. Wir haben gefunden, daß leichter ist, [es] auf den Staat zu beschränken. [Einer] Stellungnahme der Länder pflichte ich nicht bei.
Renner: Wird eingebracht nachdem die Kabinettskonferenz schlüssig geworden ist.
VII.
Zerdik: Plankonferenz [r: -konkurrenz].
VIII.
Reisch: Bedenken gegen den Betrag von 500.000 Kronen für den Preis, wo wir kein Geld haben, die Pläne auszuführen. Bitte, mit einer solchen Auslage zurückzuhalten. Es ist zwecklos, Pläne zu beschaffen für einen Bau, den wir nicht ausführen können.
Grimm: Es ist noch nicht die Frage der Heranziehung der privaten Architekten gelöst. Es wurden sehr schlimme Erfahrungen damit gemacht. Man weiß noch nicht, inwieweit man die privaten Techniker zu Planentwürfen heranziehen soll. In einigen Fällen hat uns das viele Millionen gekostet. In einem Fall hat der Plan -. Das Gebäude der Technik wird an der Perip[herie] Wiens errichtet, es ist ein reiner Nutzbau. [Es fragt sich], ob der Plan da besonders künstlerisch sein muß und einen nicht präliminierten Betrag von 5[00.000] Kronen für einen Bau, den wir nach dem Friedensschluß erst nach zwei Jahren in Angriff zu nehmen verpflichtet sind.
Zerdik: Es kann ein privater Plan überschritten werden, wenn ich dem Architekten die Möglichkeit gebe, auch die Inneneinteilung zu bestimmen. Es liegen aber Haupt- Grundprojekte vor. Es ist eine Notstandsaktion für die Künstler. Wenn wir erst in zwei Jahren mit dem Bau beginnen, so ist ein derartiger Wettbewerb doch [nicht] zeitraubend. Auch ein Teil muß sich schon der Gesamtheit anpassen.
Renner: Zerdik hat schon [eine] mündliche Zusage des früheren Staatssekretärs [bekommen] und daraufhin [er] erst die Zusage gemacht hat.
Zerdik: Mindern wir den Betrag auf 300.000 Kronen.
VIII.
Zerdik: Militärische Liegenschaften.
Deutsch: [Ich] habe den Antrag [vor] einer Stunde bekommen und für einen schlechten Witz gehalten. Ich wundere mich deshalb. Jeder dritte Kabinettsrat beschäftigt sich mit einem militärischen Objekt. Wir haben die Frage gelöst auf dem -. Erst nach dem Friedensvertrag konnte bestimmt werden, was freigegeben wird. Alles mögliche ist schon freigegeben, alle Kriegs-Belege, auch eine Reihe von Friedensgebäuden. An der Räumung der übrigen Gebäude wird gearbeitet, vieles ist unbrauchbar. Das Möglichste ist also schon geschehen. Daß es ein Nicht-Fachmann -. Im Kriegsministerium ist jetzt ein Teil für das Verkehrswesen [untergebracht]. Die angeforderten Gebäude können nicht freigegeben werden. Bitte, diesen Antrag zurückzuziehen und erst zu vereinbaren zwischen den beiden [Staats]ämtern. Ich persönlich würde es als Erlösung empfinden, wenn ein Organ geschaffen würde, das über diese Dinge verfügt. Die Wohnungsfragen und Ämterfragen lassen sich nicht alle lösen auf Kosten des Heerwesens.
Renner: [Es wird eine] zwischenstaatsamtliche Kommission, Staatsgebäudekommission, eingesetzt unter Führung des Staatsamtes für Bauten, und der angehören je ein Vertreter aller Staatsämter und [diese] wird die Gebäudefragen zu lösen haben. Dadurch würde das Kabinett entlastet.
Paul: Diese Kommission würde ganz in der Luft arbeiten. Ich habe alle möglichen fremden Behörden in einem Amt. [Eine] Einteilung nützt gar nichts bevor nicht die Verhältnisse geklärt sind. Es ist jetzt der ungeeignetste Zeitpunkt.
Renner: Die Kommission beschließen und das Staatsamt für Handel wird den Beschluß durchführen.
IX.
[Zerdik]: Blumau. Arbeiterrat Übergriffe, besonders bei Verkauf. Sitzung des Betriebsrates unter Ellenbogen, um den Einfluß des Arbeiterrates auf die Betriebsführung auszuschalten. Das Komitee hat Richtlinien fest[gelegt].
Genehmigt, der Staatssekretär [wird] eingeladen, es durchzuführen.
X.
[Zerdik]: Schießplatz Blumau.
Deutsch: [Ich] hatte keine Gelegenheit, Stellung zu nehmen.
Renner: Die Sache [wird] zur einstweiligen Vorberatung seitens der beteiligten Staatsämter zurückgestellt und kommt in die nächste Sitzung des Kabinettsrates.
XI.
[Zerdik]: Donaukommission. Vorstellung bei der Entente, daß der Sitz der Donaukommission in Wien bleibt.
[Renner]: Das Staatsamt für Äußeres wird -.
XI.
Hanusch: Abänderung des Gesetzes über die - [des] Volkspflegestättengesetzes. Bitte [um die] Genehmigung zur Einbringung ins Haus.
XII.
Hanusch: Unterstaatssekretär einvernehmen.
XIII.
Deutsch: Kosten für die Heimsendung der Kriegsgefangenen.
Richter: Vor langer Zeit haben wir durch die dem[okratische] Gesellschaft Mitteilung erhalten, die Amerikaner seien bereit, die Tonn.[age] für den Abtransport unserer Kriegsgefangenen aus Sibirien zur Verfügung zu stellen. Die Amerikaner haben [als] Garantie verlangt den Vorerlag fremder Valuta in Amerika oder einem fremden Staat. Dem internationalen Komitee wurde die Mitteilung gemacht, daß der Abtransport vor sich gehen könnte, wenn Österreich [ein] Depositum erlegen würde [von] 1.2 Milliarden Kronen - 60.000 Kriegsgefangene.
Es müßte also der Staat eine Entscheidung fällen, wie wir uns in der Antwort an das Internationale Komitee verhalten sollen. Die letzte Äußerung vom 10. 11. fordert in dringender Weise eine Antwort, nachdem die Unterkommission in Paris schon soweit sei, daß sie mit dem Abtransport verhandeln könnte.
In den Angehörigenorganisationen wurde die Sache noch geheim gehalten und in kürzester Zeit werden die Angehörigenorganisationen in der Öffentlichkeit - [wird] Alarm geschlagen werden.
Grimm: Es haben wiederholt Konferenzen [stattgefunden, wo] über Ausmaß und Aufbringung der Summe gesprochen [wurde] und das Staatsamt des Äußern hat an die Kommission nach St. G.[ermain] Weisung ergangen, es möge sich [dafür] einsetzen, daß Bankgelder in Amerika, Auswanderergeld, behoben und für diese Zwecke verwendet werden dürfen. Das Ausmaß dieser Guthaben wird nicht sehr groß sein. Das Staatsamt für Finanzen sagt, daß wir diese Summe aus eigenem nicht aufbringen [können]. Wir müssen internationale Vereinbarungen pflegen und mit der Reparationskommission in Fühlung treten. Wir können [es] nur durch [ein] ausländisches Darlehen [machen] und das müssen wir uns wegen der Dringlichkeit und Not im Verhandlungs[weg] mit der Reparationskommission zu verschaffen trachten und dazu war bis heute noch nicht die Zeit.
Renner: Aus welchem Titel soll die Reparationskommission hier einschreiten?
Grimm: Aus dem Interesse von Ruhe und Sicherheit, einen ausländischen Kredit zu verschaffen.
Richter: Die Sache geht durch verschiedene Ämter, wo verschiedene Interessenten sitzen, es sickern einzelne Dinge jetzt schon durch, in der letzten Sitzung der Zentralkommission wurden schon ganz bestimmte Anfragen gestellt. Die Öffentlichkeit wird über kurz oder lang davon erfahren.
Deutsch: Die Frage ist, wie den Leuten beibringen, [daß wir] es aber nicht können? Es kommt bestimmt heraus und dann wäre ein Skandal. Man müßte sagen, daß wir das Geld nicht aufbringen [können] und das Staatsamt für Finanzen ist an die Reparationskommission herangetreten. Wir haben das Offert bekommen und sind an die Reparationskommission herangetreten.
Fink: [Ich] halte es [für] böse zu sagen, wir können die Kriegsgefangenen nicht herbeibefördern, weil wir das Geld nicht aufbringen. Könnte man nicht eine innere Anleihe auflegen? Das würde auf die Bevölkerung wirken, zu diesem Zwecke würden die Leute beitragen.
Reisch: Eine innere Anleihe hilft mir nichts, weil ich die Dollars um Kronen kaufen und dadurch den Kurs herabdrücken müßte. Wir brauchen die ausländischen Kredite für Lebensmittelkäufe. Denselben Weg müßten wir hier gehen, um die Kosten des Heimtransportes zu bestreiten. Durch den Verkauf österreichischer Kronen könnte ich mir die Summe nicht verschaffen.
Renner: Kann man nicht an die Vereinigten Staaten herantreten, uns die Transport- und Verpflegungskosten zu stunden und die Guthaben als Pfand zu nehmen? Im Wege der Reparationskommission, diese Heimtransporte der Kriegsgefangenen einstweilen auf amerikanische Staatskosten zu besorgen gegen Verpfändung der Depots der Auswanderer in Amerika.
Reisch: Man kann nicht fremdes Geld den Banken nehmen. Das sind meist Neuausländer. Es ist sehr mißlich, auch [auf] die Depots der Banken [zurückzugreifen], die sie Ausländern schulden, ist sehr mißlich. Wir haben gar nicht das Recht dazu. Wir müßten sie exproprieren.
Grimm: Wir haben Verschieden[es] gemacht.
Richter: Wir haben schon vor vielen Monaten die Berechnung auf 3/4 Milliarden [r: Millionen] gestellt, bei [einem Kurs von] 70-72 Kronen. Die Erhöhung ist aus der Kursdifferenz entstanden.
Anläßlich einer Besprechung der Frage in der Nationalversammlung habe ich aufmerksam gemacht, daß in Amerika eine Reihe von Leuten für eine Propaganda für eine deutschösterreichische Kriegsgefangenenanleihe zu beheben. Das wäre der einzige Weg, die amerikanische [...] dafür zu interessieren, in einer Anleihe einen Beitrag dazu zu leisten. Wir haben nach dem Friedensvertrag die Verpflichtung für den ganzen Rücktransport die Kosten aufzubringen. England hat begonnen und Kriegsgefangene nach Hause geschickt und wir haben trotzdem bis jetzt noch nicht eine Krone ausgegeben. Die Gefangenen werden über [...], Rotterdam, Köln gestellt ohne daß wir einen Heller gezahlt haben. Auch aus Rußland. Auch die 60.000, wenn sie überhaupt in absehbarer Zeit zum Rücktransport kommen, können aus [...] Fragen nicht so zum Rücktransport kommen, daß es in sechs Monaten beendet wird. 3-5 Millionen Dollar könnten das Problem lösen. Jede Änderung in Rußland verschiebt die Ziffern der Zurückzutransportierenden. Wir würden die 12 Millionen Dollar nicht benötigen. Eine Kriegsgefangenenanleihe [von] 3-5 [Millionen] D.[ollar] würde ausreichen, das Problem zu lösen.
[Es bleibt die] Frage, ob über die Reparationskommission eine solche Möglichkeit besteht, oder ob es über die Friedenskonferenz in Paris gehen müßte. Das Äußere sagte in der letzten Note, daß es eine offiziöse Mitteilung sei und der Informant der Meinung sei, daß die Unterkommission soweit fertig ist, und wir sie beschleunigt [heimbringen] könnten, wenn wir ein Depot im Ausland aufbringen könnten. Mit irgendeiner Sicherung würde die Schiffahrtsgesellschaft mit dem Rücktransport beginnen. Das Staatsamt für Finanzen müßte sagen, welcher Weg als gangbar erachtet wird, zu den amerikanischen Anleihen zu kommen.
Renner: Das Staatsamt für Finanzen und der Vorstand des K.[riegsgefangenen]amtes [sollen] zusammentreten und eine solche Eingabe, welche über St. [Germain] und den Obersten Rat an die Vereinigten Staaten geleitet wird, vorbereiten wird.
Vorschlag: Entweder die V.[ereinigten] St.[aaten] übernehmen den Transport vorschußweise gegen spätere Kassierung oder sie gegen - [geben] eine Anleihe und wir bezahlen die Schiffahrtsgesellschaft aus dem Anleihe[...] oder sie gestatten, daß von Bürgern der Vereinigten Staaten eine Agitation für eine Kriegsgefangenenanleihe eingeleitet wird, durch welche wir instande gesetzt werden, die Kriegsgefangenen heimzubefördern. Neben dem Dienstweg kann es auch über die Reparationskommission eingesendet werden. Es wird für sie nützlich sein, unsere Lage von dieser Seite kennen zu lernen.
Im Einvernehmen dieser beiden Ämter wenigstens innerhalb acht Tagen zur Unterschrift fertiggestellt. Nach dem Wortlaut wird sofort auch die Publikation veranlaßt.
[Wenn] das Staatsamt für Finanzen mit dem amerikanischem Vertreter in der Reparationskommission in Verbindung tritt, wird das gewiß nützen.
Miklas: Der Staat hat das größte Interesse, die Menschen zurückzubekommen. Wir sollten der Bevölkerung die Beruhigung geben, daß unsererseits alles geschehen ist. [Eine] private Anleihe in Amerika ?erschöpft das nicht. Wir sollten [versuchen], wenigstens eine Anzahlung [von] 1 Million Dollar aus eigenem herzugeben. Dann könnte sofort das Unternehmen in die Wege geleitet werden.
Renner: Wir haben nicht die geringsten Auslandszahlungsmittel.
How to cite
Protokolle des Ministerrates der Ersten Republik der Republik Österreich, herausgegeben von Hanna und Ronja, LaLe 2025 (https://krp-project.github.io/krp-static/krp-122.html)