Protokolle des Ministerrates der Ersten Republik der Republik Österreich
Renner
Deutsch, Eisler, Eldersch, Glöckel, Hanusch, Löwenfeld-Ruß, Mayr, Miklas, Paul, Ramek, Reisch, Resch, Stöckler, Tandler, Waiß, Zerdik
Grimm
unbekannt
16.00–20.00 Uhr
Reinschrift, Konzept, Stenogramm (A, B), Entwurf der Tagesordnung
Vor Eingehen in die Tagesordnung begrüßt der Vorsitzende das Kabinett aus Anlass des Jahrestages der Republik und führt aus: „Obwohl das gegenwärtige Kabinett das dritte seit dem Bestande der Republik ist, ist es in seinem Personenstande wie in seiner politischen Zusammensetzung und in seinem Programm das gleiche geblieben. Eine unabsehbare Arbeit hat das Kabinett während dieses Jahres geleistet, und die Protokolle seiner Verhandlungen werden Zeugnis dafür ablegen, welch‘ gewaltige politische und soziale Schwierigkeiten es überwunden und wie viel Fruchtbringendes es zugleich geschaffen hat. Die Kraft dazu hat ihm eine Tatsache verliehen: es ist ein Kabinett von Volksbeauftragten, das von dem Vertrauen der Volksvertretung und damit des ganzen Volkes getragen ist. Dieses Vertrauen allein hat es befähigt, dem Ansturme der kommunisti3schen Bewegung auf der einen Seite und den gewaltigen auswärtigen Verwicklungen auf der anderen Seite zu begegnen und die Republik bis zu dem Augenblicke zu führen, wo der Frieden abgeschlossen und der Bestand des Staates gesichert ist. Das Vertrauen des Volkes begründet aber für uns auch zugleich die höchste Verantwortung. Wir haben die Pflicht übernommen, die Arbeit unseres Tages und die Sorge unserer Nächte restlos dem Volke hinzugeben, und wir geloben, diese Pflicht auch in Hinkunft treulich zu erfüllen.“
Der Vorsitzende erbittet und erhält vom Kabinettsrate nach einer kurzen Debatte die Ermächtigung, beim Präsidenten der Nationalversammlung den Antrag stellen zu dürfen, dass dem ehemaligen Staatssekretär für Finanzen Dr. Otto Steinwender vom 1. April 1919 angefangen eine Pensionszulage im Ausmaße der Differenz zwischen dem ihm als Gymnasialprofessor des Ruhestandes jeweils gebührenden und dem nach der 2. Rangsklasse der Staatsbeamten jeweils entfallenden normalmäßigen Ruhegenuss bewilligt werde.4
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Rechtsanwälte Dr. Coumont und Dr. Stritzl in Vertretung des ehemaligen Kaisers bzw. der Familie Habsburg-Lotbringen nachstehenden Protest eingebracht haben: „Unsere Mandanten erklären, dass sie gegen das Gesetz vom 30. Oktober 1919, StGBl. Nr. 501, betreffend die Landesverweisung und die Übernahme des Vermögens des Hauses Habsburg-Lothringen, Protest erheben, dieses Gesetz als Norm für die vermögensrechtliche Auseinandersetzung mit der Republik Österreich nicht ansehen können und sich daher alle Ansprüche, die aus diesem ihrem Standpunkte folgen, ausdrücklich vorbehalten.“
Über Antrag des Vorsitzenden beschließt der Kabinettsrat, dass dieser Protest zu den Akten zu hinterlegen sei.
Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, dass der Generalliquidierungskommissär Sektionschef Dr. Pöschel mitgeteilt habe, es werde sich die in5ternationale Liquidierungskommission in ihrer nächsten Sitzung mit der Frage der Internationalisierung des Kriegsarchivs und des Heeresmuseums beschäftigen. Wiewohl eine derartige Maßnahme mit dem vom Kabinettsrate in seiner Sitzung am 24. Oktober l. J. beschlossenen Grundsatze der Nationalisierung des bestandenen Kriegsministeriums nicht in Einklang stünde, glaube Sektionschef Dr. Pöschel dennoch, dass dieser Gedanke nicht a limine zurückzuweisen wäre, da andernfalls nach gewissen Bestimmungen des Staatsvertrages von St. Germain zu befürchten sei, dass der geschlossene Bestand dieser Sammlungen nicht aufrecht erhalten bleiben könnte. Er erbitte sich daher eine prinzipielle Weisung über die von ihm bei der bevorstehenden Sitzung der internationalen Liquidierungskommission einzunehmende Haltung.
Staatssekretär Dr. Deutsch hält eine Internationalisierung des Kriegsarchivs und des Heeresmuseums für überaus bedenklich, zumal diese wertvollen Objekte, die einen besonderen Anziehungspunkt für Wien bilden, damit unserer ausschließlichen Verfügungsgewalt entzogen würden. 6Redner warne daher vor einem derartigen Schritte und bitte daran festzuhalten, dass es bei der ausschließlich österreichischen Verwaltung dieser Institute zu verbleiben habe; das hindere gewiss nicht, ein Übereinkommen mit den anderen Staaten abzuschließen, wonach die Forschungsmöglichkeit dem Auslande gewährleistet würde.
Nachdem Staatssekretär Dr. Reisch die Auffassung des Sektionschefs Dr. Pöschel im Gegenstande des Näheren erläutert hatte, verweist Staatssekretär Dr. Mayr auf die Gefahren, denen die genannten Institute und ebenso auch das ehemalige Haus-, Hof- und Staatsarchiv bei einer grundsätzlich ablehnenden Haltung Österreichs gegenüber dem Internationalisierungsprojekte ausgesetzt sein könnten. Unter dem Gesichtspunkte, dass die Zerreißung der Bestände unbedingt vermieden werden müsse, sei der Gedanke der Internationalisierung in wissenschaftlichen Kreisen bereits vollkommen zum Durchbruche gelangt. Er stelle zur Erwägung, ob nicht die Zulassung von Fachbeamten der Nachfolgestaaten zu diesen Instituten grund7sätzlich zuzugestehen sei, wobei es jedoch bei einer rein österreichischen Verwaltung der Bestände zu verbleiben hätte.
Der Vorsitzende erläutert in eingehender Weise die Rechtslage an der Hand der einschlägigen Bestimmungen des Staatsvertrages von St. Germain (Art. 193). Eine Internationalisierung der Institute würde zur Folge haben, dass fremden Organen eine Einflussnahme zugestanden werden müsste und dass wir nach den gemachten Erfahrungen schließlich diese Organe auch zu bezahlen hätten.
Staatssekretär Dr. Mayr vermag den Ausführungen des Vorredners nicht in ihrer Gänze beizupflichten. Die Erfahrungen, die Tirol mit den Forderungen der Italiener rücksichtlich der Bestände des Landesarchivs gemacht habe, ließen es vielleicht doch empfehlenswert erscheinen, den Gedanken einer Internationalisierung der in Frage kommenden Institute nicht ohne weiteres fallen zu lassen. Er schlage vor, hierüber vorerst noch ein Fachgutachten der Professoren Dr. Oswald Redlich und Dr. Hans Tietze einzuholen.8
Der Vorsitzende fasst das Ergebnis der Debatte in folgenden Beschlussantrag zusammen:
„Der Kabinettsrat beharrt auf seinem Beschlusse vom 24. Oktober l. J., demzufolge die auf österreichischem Boden befindlichen Sammlungen und Institutionen im ausschließlichen Eigentum und in ausschließlicher Verwaltung der österreichischen Republik stehen. Die Staatsregierung wird jedoch den anderen Nationen die weitestmöglichen Erleichterungen und Rechte zur Benützung der Materialien einräumen. Eine Internationalisierung des Eigentums und der Verwaltung der Institute kann jedoch nicht zugestanden werden; es ist vielmehr streng nach dem Buchstaben des Friedensvertrages vorzugehen.
Sektionschef Pöschl wird eingeladen, diesen Standpunkt in der internationalen Liquidierungskommission zu vertreten.
Staatssekretär Dr. Mayr wird schließlich ersucht, mit den Professoren Dr. Redlich und Dr. Tietze wegen Erstattung eines Fachgutachtens über die Frage der Internationalisierung der mehrgenannten Institute in Verbindung zu treten.“9
Der Kabinettsrat erhebt diese Anträge zum Beschluss.
Der Vorsitzende erinnert daran, dass der Kabinettsrat am 24. Oktober d. J. unter anderem beschlossen habe:
„Die gesamte Liquidierung wird als eine deutschösterreichische innerstaatliche Aufgabe erklärt; die Gesandtenkonferenz und die Bevollmächtigtenkollegien treten mit dem Tage der Rechtswirksamkeit des Staatsvertrages von St. Germain außer Funktion.“
Der Passus „mit dem Tage der Rechtswirksamkeit des Staatsvertrages von St. Germain” sei entgegen dem ursprünglichen Antrage der Staatskanzlei in Würdigung der vom Vertreter des Staatsamtes für Äußeres vorgebrachten Gründe, jedoch nur in der damals noch berechtigten Voraussetzung eingefügt worden, dass das Inkrafttreten des Staatsvertrages ohnehin in kürzester Zeit erfolgen werde. Nach den neuesten Nachrichten sei dieser Zeitpunkt aber noch sehr unbestimmt; es verlaute, dass er erst im nächsten Februar zu gewärtigen sei.
Eine so lange Verzögerung der 10Lösung der Liquidierungsfrage sei sowohl für private als auch für staatliche Interessen schädlich. Nach dem Beschluss der Gesandtenkonferenz vom 30. September d. J. „haben sich die bisherigen Liquidierungsorganisationen in ihrer Tätigkeit auf die Behandlung solcher Angelegenheiten zu beschränken, welche ohne Schädigung des Interesses der einzelnen Nationalstaaten oder ihrer Angehörigen nicht unerledigt bleiben können, soferne diese Erledigungen nicht einen präjudizierenden Charakter tragen". Dieser Beschluss sei jedenfalls auch in der Erwartung einer baldigen Lösung gefasst worden. Der pendente Zustand könne aber nicht noch weitere Monate bestehen bleiben, umso mehr als unserer Auffassung nach die Liquidierung aus ihrem bisher unbefriedigenden Verlauf nur durch Übernahme in eine Hand gerettet werden könne.
Überdies sei bei einer aufgrund des bezogenen Kabinettsratsbeschlusses abgehaltenen Sitzung des Komitees, welches zur Vorbereitung der Zerlegung des liquidierenden Kriegsministeriums eingesetzt ist, zutage getreten, dass der zur Bestreitung der bisherigen gemeinsamen Liquidierungsauslagen herangezogene, sogenannte 11Redlichsche Kredit, welcher vielleicht den anderen Nationalstaaten angelastet werden könnte, mit 20. d. M. erschöpft sein werde und die ganze Liquidierung dann vollständig stocken würde, wenn nicht Deutschösterreich mit eigenen Mitteln eintrete. Die Entscheidung wäre sonach sehr dringend.
Redner beantrage daher, den erwähnten Kabinettsratsbeschluss dahin abzuändern, dass die Übernahme der Liquidierung in deutschösterreichische Hand sogleich nach schleuniger Durchführung aller Vorbereitungen zu erfolgen habe. Die dementsprechenden Maßnahmen hätte das Staatsamt für Äußeres, bzw. der Generalliquidierungskommissär, zu treffen.
Staatssekretär Dr. Reisch teilt mit, dass der Generalliquidierungskommissär in dem vom Vorsitzenden vorgeschlagenen Vorgange einen einseitigen Akt erblicke, der geeignet sein könnte, die Nationalstaaten zu brüskieren. Sektionschef Dr. Pöschel halte dafür, dass in dem Gesetzentwurf der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages von St. Germain als Stichtag der Übernahme der Liquidierungsgeschäfte durch 12Deutschösterreich aufrecht bleiben sollte, dass aber in der Liquidierungskommission auf die Erschöpfung der gemeinsamen Mittel hinzuweisen und zu erklären wäre, Deutschösterreich müsse angesichts dieser Tatsache auf seinem Gebiete die hienach erforderlichen Maßnahmen auf eigene Kosten treffen.
Staatssekretär Dr. Deutsch hält diese Auffassung für einen allenfalls gangbaren Weg zu Verhandlungen mit den Nachfolgestaaten. Dies dürfe jedoch nicht hindern, die Vorbereitungen im Sinne des Antrages des Vorsitzenden bereits jetzt unverzüglich zu treffen. Aus diesem Grunde glaube Redner sich für die Annahme des Antrages des Vorsitzenden aussprechen zu sollen.
Sektionschef Dr. Grimm gibt zur Erwägung, dass die Übernahme der Liquidierungsgeschäfte durch Deutschösterreich nur dann das gewünschte finanzielle Ergebnis zeitigen könne, wenn gleichzeitig in ernstester Weise der Abbau des liquidierenden Personals in Angriff genommen werde. Es sei daher erforderlich, den liquidierenden Stellen diesen Standpunkt mitzuteilen, im Augenblicke der Übernahme der Liquidierung die fremd13nationalen Organe den Nachfolgestaaten zur Verfügung zu stellen und weiters auch an die Pensionierung bzw. Kündigung des entbehrlichen deutschösterreichischen Personals zu schreiten.
Der Kabinettsrat erhebt den eingangs formulierten Antrag des Vorsitzenden zum Beschlusse und ladet den Staatskanzler als Staatssekretär für Äußeres ein, den Nachfolgestaaten mitzuteilen, dass die Kredite, aus denen die Liquidierungsgeschäfte bisher bestritten wurden, erschöpft seien. Im Staatsvertrag von St. Germain sei der internationale Charakter der Liquidierung nicht anerkannt worden. Deutschösterreich müsse daher die internationale Liquidierung als beendet betrachten, und sehe sich gezwungen, eine rein deutschösterreichische Liquidierung selbständig einzuleiten.
Weiters beschließt der Kabinettsrat, der Staatssekretär für Äußeres werde im Hinblick auf die große Bedeutung dieser Angelegenheit die Führung der Verhandlungen in der Weise selbst zu übernehmen haben, dass die mit der Vertretung der deutschösterreichischen Interessen in der Liquidierung betrauten Organe jeweils die erforderlichen Instruktionen für ihre fallweise Haltung von ihm einzuholen haben werden.14
In diesem Sinne und über die Anregung des Sektionschefs Dr. Grimm wird der Generalliquidierungskommissär durch den Staatssekretär für Äußeres zu informieren sein.
Staatssekretär Dr. Deutsch verweist darauf, dass die Durchführung der Bestimmungen des V. Teiles des Friedensvertrages, betreffend die Land-, See- und Luftstreitkräfte, einen weitgehenden Abbau im militärischen Berufstand bedinge. Für die Militärpersonen, die aus ihrem militärischen Beruf, den sie sich als Lebensberuf gewählt haben, durch die Standesherabminderung herausgerissen werden, seien Begünstigungen in Aussicht genommen, die im Prinzip sich an das Pensionsbegünstigungsgesetz (Gesetz vom 30. Juli 1919, StGBl. Nr. 411) anlehnen werden. Bis zur Herausgabe und Durchführung dieser Bestimmungen werde jedoch noch geraume Zeit vergehen, insbesondere auch wegen des notwendigen Zusammenhanges der Abbaumaßnahmen mit dem Aufbaue der neuen Wehrmacht.
Nun wäre es schon heute vielen Berufsmilitärpersonen möglich, sich im 15bürgerlichen Leben eine neue Existenz zu gründen; sie warten aber begreiflicherweise die Gesetzwerdung der zu erhoffenden Abbaubegünstigungen ab, um ihrer nicht durch einen voreiligen Austritt aus dem aktiven Militärdienstverhältnis verlustig zu gehen. Diese Verzögerung gereiche den Betroffenen wie dem Staate zum Nachteil. Nach Ansicht des Staatsamtes für Heereswesen könnte diese schwierige Frage zum Vorteile aller Beteiligten gelöst werden, wenn heute schon jenen Berufsmilitärpersonen, die nur deshalb aus dem aktiven Militärdienstverhältnis noch nicht austreten wollen, um sich nicht selbst von den zu erwartenden Begünstigungen auszuschließen, die Sicherheit geboten würde, dass ihnen diese Begünstigungen auch dann gewahrt bleiben, wenn sie zwar nach einem zu bestimmenden Tage, jedoch vor Inkrafttreten des Gesetzes und der Vorschriften, die den Abbau im militärischen Berufsstande regeln werden, aus der Aktivität scheiden.
Das angestrebte Ziel wäre nun dadurch zu erreichen, dass die künftigen Abbauvorschriften mit rückwirkender Kraft ausgestattet werden, diese Rückwirkung jedoch von der Staatsregierung schon dermalen beschlossen und in einem Kommunique zur allgemeinen Kenntnis gebracht würde. 16Doch solle dieser Kabinettsbeschluss in keiner Weise den in Bearbeitung befindlichen Abbauvorschriften – abgesehen von der Frage der Rückwirkung – vorgreifen; über das Anwendungsgebiet, die Art und das Ausmaß der Abbaubegünstigungen bliebe die Entscheidung vorbehalten.
Der sprechende Staatssekretär stelle daher den Antrag, der Kabinettsrat wolle beschließen, dass die Berufsmilitärpersonen, die nach dem Tage der Verlautbarung dieses Beschlusses freiwillig aus dem aktiven Militärdienstverhältnis austreten, durch diesen Austritt nicht jener Begünstigungen verlustig werden, die ihnen nach dem Inhalt der künftigen, den militärischen Abbau regelnden Vorschriften zugekommen wären, wenn sie zur Zeit der Erlassung dieser Vorschriften noch aktive Dienste geleistet hätten.
Der Kabinettsrat beschließt in diesem Sinne.
Nach einem eingehend begründeten Antrage des Staatssekretärs Eldersch genehmigt der Kabinettsrat, dass die mit dem Beschlusse des 17ehemaligen Staatsratsdirektoriums vom 15. Jänner 1919 bewilligte Anrechenbarkeit der den Rayonsinspektoren der Sicherheitswache und der Polizeiagentenkorps gewährten Chargenzulagen für die Ruhegenussbemessung auch auf die Bemessung der diesfalls in Betracht kommenden Witwen- und Waisenpensionen, Erziehungsbeiträge und des Sterbequartales ausgedehnt werde.
Staatssekretär Dr. Reisch bringt vor, es sei im Zuge der gegenwärtigen Verhandlungen über die Regelung der Bezüge der Industrieangestellten von den Industriellenvertretern geltend gemacht worden, dass einzelne Firmen kaum in der Lage sein dürften, den Anschaffungsbeitrag an ihre Angestellten auszuzahlen. Nach den dem sprechenden Staatssekretär zugekommenen Informationen würde sich das diesfällige Erfordernis auf ungefähr 10 Millionen K belaufen.
Über Antrag des Vorsitzenden beschließt der Kabinettsrat, das Staatsamt für Finanzen zu ermächtigen, der paritätischen Industrie18kommission einen verrechenbaren Verlag von 10 Millionen K zur Erteilung von Vorschüssen an Industrielle behufs Auszahlung des Anschaffungsbeitrages zu gewähren. Diese Vorschüsse werden unverzinst längstens binnen sechs Monaten zurückzuzahlen sein.
Staatssekretär Eldersch teilt in Angelegenheit der Inanspruchnahme von Aktien der Alpine Montangesellschaft durch den Staat mit, dass regierungsseitig die Reservierung von zwei Stellen im Verwaltungsrate der Gesellschaft für den Staat und die hienach erforderliche Änderung der Gesellschaftsstatuten in der nächsten Generalversammlung verlangt und von der Gesellschaft auch in Aussicht gestellt worden sei.
Der Kabinettsrat nimmt diese Mitteilung zustimmend zur Kenntnis.
Schluss der Sitzung ¼ 11 Uhr Abend.
121., 11. /Nov. 1919, ½9.
[Zugezogen]: Grimm, Simeons, Froehlich.
1.
[Renner]: Am Vorabend des Jahrestages der Republik begrüße ich den Kabinettsrat auf das herzlichste. Das Kabinett ist zwar seit dem Bestand der R.[epublik] das dritte, aber sowohl dem Personenstand, wie der politischen Zusammensetzung und seinem Programm [nach] das gleiche geblieben. Während dieses Jahres [wurde] unabsehbare Arbeit geleistet. Die Prot.[okolle] legen Zeugnis ab, welche Schwierigkeiten überwunden [wurden] und was wir geschafft [haben].
Die Kraft, diese Schwierigkeiten zu überstehen und den sozialen Ansturm des Comm.[unismus] abzuwehren, zugleich aber gegenüber dem Ausland und unseren Nachbarn den Bestand zu sichern und den Frieden zu erreichen, haben wir daraus gesogen, daß dieses Kabinett der Staatssekretäre der Ausschuß der Volksvertretung ist, getragen von dem Vertrauen des Volkes. Die Verfassung ist es, die uns die Kraft gibt, die uns mit dem Vertrauen des Volkes selbst auszeichnet. Die Verfassung legt uns aber auch hohe Pflichten auf. Wir haben es übernommen, die Arbeit unserer Tage und die Sorgen unserer Nächte in den Dienst unseres Volkes zu stellen. Wir haben dies gelobt. Ich glaube, wir haben das ruhige Gewissen, diese Pflicht auch erfüllt zu haben. Ich spreche in diesem Sinn und ich glaube, im Sinne aller zu sprechen: Wir geloben, auch in Zukunft unser ganzes Denken und unser Wirken in den Dienst unseres Volkes zu stellen.
2.
[Renner]: Steinwender: Wir müssen rasch abhelfen. An den Präsidenten den Antrag stellen, daß er die Differenz der Pensionsbezüge zur 7. - 8. Rangsklasse [als Zulage bewilligt]. [Sollte der Präsident nicht unterschreiben, so würde] unser Versuch wenigstens einer Ehrenschuld Rechnung tragen, die das Kabinett zu leisten verpflichtet ist; und zugleich [einen] Anstoß [geben], die Sache doch in Ordnung zu bringen.
Hanusch: Im Hauptausschuß [ist die Sache] wiederholt verhandelt worden. [Ich] glaube aber, dieser Vorgang stellt den Präsidenten vor eine Sache, die er wahrscheinlich nicht wird machen können. Man muß auch den Mut aufbringen, die Sache in die Nationalversammlung zu bringen.
Fink: [Ich] habe die Meinung, daß der Präsident doch auf den Vorschlag eingehen könnte - verdienter Parlamentarier.
Zerdik: Ähnlicher Fall: Schuster.
Hanusch: Gegen die alten Ministerpensionen [bestehen] in der Bevölkerung große Antipathien.
Genehmigt.
3.
[Renner]: Stritzl - Coumont.
Ad acta legen den Protest.
4. Bericht über die Liquidierung.
Renner: Pöschl teilt mit.
Deutsch: [Eine] Internationalisierung [des] Kriegsarchivs halte ich für unmöglich. [Es betrifft die] Vorgeschichte des Krieges und [die Geschichte] des Krieges selbst. Wir müssen darauf Beschlag legen. Gewiß sind die Kosten nicht sehr klein. Wir haben es faktisch in Beschlag genommen. Ähnlich auch das Heeresmuseum. Stellt einen gewaltigen Wert dar.
Reisch: Der Antrag Pöschl bezweckt ja die Aufrechterhaltung. Die Bestimmungen des Friedensvertrages, auf welche P.[öschl] anspielt, lauten, daß Gegenstände von besonderem Wert von den Nationalstaaten angesprochen werden können. Wir sollten aussprechen, daß Wert darauf gelegt wird, daß diese beiden Sammlungen hier zu verbleiben haben.
Mayr: Es wird dieselbe Frage auch bezüglich des ehemaligen Haus-, Hof und Staatsarchivs auftauchen. Vom wissenschaftlichen und praktischen Standpunkt aus dürfte die Internationalisierung anzustreben sein. Es wird nicht möglich sein, daß wir diese Instit.[utionen] als österreichisch erhalten. Lassen wir die Internationalisierung nicht zu, so werden sie gewiß zerrissen werden. Nur wäre die Sache so einzuleiten, daß die Inst.[itutionen] in österreichischer Verwaltung bleiben und von den Nachfolgestaaten Beamte zugeteilt werden. In dieser Weise ließe sich die Verhandlung vielleicht anregen. Im Interesse der Sache ist aber die Internationalisierung bei weitem der Zerreißung vorzuziehen.
Deutsch: Ich will nur, daß die Verwaltung von uns geführt wird. Dadurch ist allein die Möglichkeit einer wissenschaftlichen Ausbeutung gegeben. Ich möchte aber warnen, fremde Beamte hinein zu nehmen. Eine solche Kontrolle ist ganz überflüssig.
1.) Es bleibt bei der deutsch-österreichischen Verwaltung.
2.) Ein Übereinkommen mit den anderen Staaten, wonach die Forschungsmöglichkeit für die anderen Staaten gegeben ist.
Mayr: Wenn das erreichbar ist, ist es ganz recht. Ich fürchte [aber], daß dies nicht durchführbar sein wird.
Renner: Der Standpunkt des Friedensvertrages [ist], Sammlungen und Archive sollen erhalten bleiben. [Zurückzugeben sind] nur [Stücke], für die besondere Titel angeführt werden können .... [die] nach dem 1. /6. [19]14 weggebracht [wurden] aus den militärisch besetzten Gebieten.
Nur das, was für die unmittelbare Verwaltung notwendig ist oder was mit der Geschichte des betreffenden Landes in einem unmittelbaren Zusammenhang steht und nur während einer gewissen Zeit, die zurück liegt, [ist zurückzustellen]. In Wahrheit aber die Nationalstaaten und Italien im Weg von Verträgen und Abkommen uns ?ableisten wollen (was also im Friedensvertrag nicht gegeben wurde).
Eine Internationalisierung wird bewirken, daß sie ihre Leute da haben werden und daß wir sie werden bezahlen müssen. Wir sollten uns nicht darauf einlassen. Ich möchte einer internationalen Kommission kein Vertrauen schenken.
Ich möchte die Instr.[uktion] erteilen, daß eine Internationalisierung nicht in Aussicht zu nehmen sei und daß streng im Sinne des Friedensvertrages zu verhandeln sei.
Mayr: Die Grundlage [mag] ganz richtig sein, aber durchsetzen werden wir es nicht. Nur die gemeinsamen Akte können uns bleiben. Italien und Deutsch-Südtirol. Die Vorstände wären um ihr Gutachten anzugehen.
[Renner]: Tietze und Professor Redlich und Mayr.
Deutsch: [Ich] möchte anregen, daß Pöschl bekannt gegeben wird, sehr fest zu bleiben. Solange keine andere Regelung erfolgt ist, hat es bei der deutsch-österreichischen Verwaltung zu bleiben wie bisher.
Renner: Der Kabinettsrat beharrt auf seinem Beschluß vom 24. Oktober, daß die auf österreichischem Boden bestehenden Sammlungen und Institutionen in ausschließlichem Eigentum und ausschließlicher Verwaltung Deutsch-Österreichs stehen. Das Kabinett erteilt seine - Die deutsch-österreichische Staatsregierung wird den anderen Nationen die weitest möglichen Erleichterungen und Rechte zur Benützung der Materialien gewähren. Eine Internationalisierung des Eigentums und der Verwaltung der Inst.[itutionen] kann jedoch nicht zugestanden werden.
Sektionschef P.[öschl] ist aufgefordert, dem Kabinettsrat klarzulegen, was unter Internationalisierung verstanden sein soll. Über diese überhaupt ist ein fachmännisches Gutachten einzuholen (Tietze, Redlich, Mayr).
4.
Renner: Verliest Material. Die Übernahme der Liquidierung [soll] sofort erfolgen, soweit die Vorbereitungsarbeiten abgeschlossen sind.
Reisch: P.[öschl] hat seine Bedenken geltend gemacht, daß wir einen einseitigen Akt setzen. Auskunftsmittel: Man soll im Gesetz die Sache so lassen, wie [sie] beschlossen wurde. Daß wir aber in der Liquidierungskommission nur erklären, im Hinblick auf die Erschöpfung der gemeinsamen Mittel [sei es] unmöglich, daß Deutsch-Österreich aber auf seinem Gebiet die erforderlichen Maßnahmen auf eigene Kosten zu treffen [beabsichtige].
Deutsch: Das wäre ein möglicher Verhandlungsweg. Aber die Vorarbeit muß schon jetzt getroffen werden. Der Antrag also soll so gefaßt werden, wie er hier gestellt wird. Pöschls Antrag aber wäre nur ein Weg für uns, auf die Nachfolgestaaten einzuwirken. Der Staatskanzler hätte zu verfügen, daß ihm als Staatssekretär für Äußeres [die Akten] persönlich zur Genehmigung vorgelegt werden. Künftighin soll also diese Auseinandersetzung durch die Hand des Staatskanzlers persönlich gehen. Der Kabinettsrat soll die -.
Renner: Zuschrift: Der Kredit, aus dem bisher die Liquidierung bestritten wurde, erschöpft ist. Nach dem Friedensvertrag ist die Internationalität der Liquidierung - nicht anerkannt ist; [daher muß] die Liquidierung als von Haus aus [als] irrtümliche Constr.[uktion] als für beendigt betrachtet werden und [Deutsch-Österreich] gezwungen ist, selbständig die Liquidierung einzuleiten.
[Ich] schließe mich dem Antrag Deutsch an. Es geht jetzt nicht mehr an, daß durch nachgeordnete Organe die Liquidierung fortgesetzt wird und wir vor Tatsachen gestellt werden, die unseren Intent.[ionen] nicht entsprechen. Die Beschlüsse sind P.[öschl] zu intimieren.
Reisch: Eine rein deutsch-österreichische Liquidierung einzuleiten kann nur heißen [eine] rein österreichische Liquidierung. Dann bitte [ich], daß P.[öschl] diese Entwürfe zur Einsicht gegeben werden. Meine ersten Ausführungen haben nur bezweckt, daß wir de facto vorgehen, wie vorgeschlagen wurde. Im Gesetzentwurf aber keine Änderung, es sei denn, daß wir -.
Grimm: Es hat finanziell gar keinen Wert für uns, wenn wir in die österreichische Liquidierung eintreten. Aber wir müssen den Abbau ernstlich jetzt in Angriff nehmen. Wir müssen erklären, daß wir mit der Pensionierung des Liquidierungspersonals vorgehen. Sonst werden wir nie fertig.
Deutsch: -.
Erledigt.
5.
Ellenbogen: Messeämter.
Reisch: [Ist] nicht in der Lage, seine Zustimmung zu geben; 8-tägige Frist.
Das ist nichts anderes als ein neues Amt und eine neue Zentrale. Das müssen wir nicht von Staats wegen reglementieren.
Renner: Mangel des vorgeschriebenen Verfahrens, auf 8 Tage verschoben.
Eldersch: Die ganze Organisation soll der Handelskammer gegeben werden. Dem Staat sollen keine Kosten aufgelastet werden.
Ellenbogen: [Ich] schlage vor, daß das Staatsamt für Handel sich mit dem Staatsamt für Finanzen innerhalb der acht Tage ins Einvernehmen setzt.
6.
Deutsch: Abbaubegünstigungen.
Genehmigt.
7.
Eldersch: Rayonsinspekt.[oren] einzurechnen in die Witwenpension.
Angenommen.
8.
Reisch: Zuckerpreise. Damals [wurde] nur mit einem 70 % Agio der č.[echoslovakischen] Währung gerechnet. [Infolge der] 150 %[igen] Erhöhung der Frachttarife [ergibt sich] ungefähr [eine] Verdoppelung des Preises mit 1. /12. [Für] August und September [wird] der Zucker vorher zu den alten Preisen ausgegeben.
Löwenfeld: -
Hanusch: Kann sich des Eindruckes nicht erwehren, daß, wenn Tabak und Zucker im gegenwärtigen Augenblick der Verhandlungen mit den Arbeitern und Staatsangestellten [verteuert werden], so wird die ganze Geschichte über den Haufen geworfen. [Aufschub um] 14 Tage oder 3 Wochen.
Eldersch: Wollte dasselbe sagen.
Löwenfeld: Muß sich dem Antrag des Staatsamtes für Finanzen anschließen bezüglich 1. /12. [Der Preis für] Rohzucker [hat sich] um 100 % erhöht. Das Defizit der Zuckerstelle [beträgt] schon 43 Millionen Kronen. Diese Stelle ist eine staatliche Stelle, die wenn sie auch formell Kredit hat -. Dadurch ist die Zuckerstelle fort[während] in Zahlungsschwierigkeiten. Wenn das Staatsamt für Finanzen, das die -. Die Bevölkerung ist schon darauf vorbereitet. Wir brauchen 14 Tage bis 3 Wochen, bis es durchgeführt wird.
Mayr: Beides auf einmal wird etwas zuviel sein. Wenigstens die Tabakpreiserhöhung jetzt nicht.
1.) Erst später.
2.) Billigen Landtabak von einer so großen Erhöhung zu verschonen.
Reisch: 228 Millionen Einnahmen, sollen uns erhalten bleiben. Also keine Steigerung. Zucker und Tabak [sind] importierte Waren, daher der Valuta unterworfen.
[Renner]: [Bis] Freitag [oder] Dienstag vertagt.
9.
[Renner]: Mitteilung: 3h Nachmittag im Rathaus Festversammlung zur Feier der Republik. Hanusch, Tandler, Glöckel, Paul. (?Gehrock und ?Kopf[bedeckung]), Ellenbogen, Loewenfeld-Ruß.
Reisch: Bei der Regelung der Angestelltenbezüge [ist] von Seite der Industriellen geltend gemacht worden, daß einzelne Industrielle den Anschaffungspreis nicht werden zahlen können. Hamburger begnügt sich vorläufig mit 10 Millionen.
Das Staatsamt für Finanzen ist ermächtigt, der parit.[ätischen] Industriekommission einen verrechenbaren Erlag von 10 Millionen Kronen zur Erteilung von Vorschüssen an Industrielle zur Auszahlung des Anschaffungsbeitrages zu gewähren. Die Vorschüsse sind längstens binnen einem halben Jahr zurückzuerstatten (unverzinslich).
Hanusch: Die Industriellenorganisationen haften für diesen Betrag. Der Staatssekretär wird eine schriftliche Vereinbarung treffen.
10. Übereinkommen mit der oberösterreichischen Landesregierung.
Löwenfeld: Das oberösterreichische Gesetz ist bereits kundgemacht. Am 27. /10. ist aufgrund dieses Gesetzes eine Verordnung bereits kundgemacht worden - LGBl. Nr. 142.
Renner: In der Zuschrift ans Land werden wir von dieser Unwissenheit der leitenden Funktionäre Notiz nehmen.
Froehlich: Verliest.
Tagesordnung erledigt.
¼11 h.
11.
Eldersch: 1.100 Kronen Kauf. Überdies verlangt, daß für den Staat man Verwaltungsratsstellen reserviert und [dies] in der nächsten Generalversammlung statutarisch niedergelegt wird.
Bericht Eldersch Verdienstentgang.
121., 11. /XI.
[Zugezogen]: Grimm, Simeons, Froehlich.
[Renner]: Am Vorabend des Jahrestages der Republik begrüße ich das Kabinett auf das herzlichste. Das Kabinett ist zwar seit dem Bestand der Republik das dritte, aber es ist sowohl seiner Zusammensetzung, [wie in seinem] Programm [nach] dasselbe geblieben. [Es hat] unabsehbare Arbeit geleistet - die Protokolle.
Ich glaube, die Kraft dazu, diese Schwierigkeiten zu überstehen und insbesondere den sozialen Ansturm des K.[ommunismus] abzuwehren, zugleich aber gegenüber dem Ausland unseren Bestand zu sichern und - [haben wir daraus gesogen, daß wir ein] Ausschuß der Volksvertretung [sind], getragen vom Willen des Volkes. Die republik.[anische] Gesinnung Verfassung gibt uns die Kraft, sie legt uns aber auch hohe Pflichten auf - die Arbeit des Tages und der Nacht in den Dienst des Volkes zu stellen. Wir alle haben das ruhige Gewissen, diese Pflicht auch erfüllt zu haben. Wir geloben, auch in Zukunft unser gesamtes Denken und unsere gesamte Willenskraft in den Dienst des Volkes zu stellen.
[Renner]: Steinwender. Sollte der Präsident den Antrag nicht unterschreiben, so wäre dies der Versuch, wenigstens das Rechnungtragen einer Ehrenschuld, den das Kabinett zu erfüllen hat und [ein] ?Anstoß für die Nationalversammlung.
Hanusch: Ich bedauere sehr, daß wir in dieser Sache bisher nichts tun konnten. Die großdeutsche Partei hat abgelehnt, [etwas] im Haus zu beantragen. Der Präsident wird die Sache nicht machen können, weil das Gesetz das nicht zuläßt. Es müßte der Mut aufgebracht werden, diese Sache der Nationalversammlung vorzutragen.
Fink: Ich glaube, der Präsident könnte auf den Vorschlag eingehen. Bei anderen Beamten hat man wiederholt in die Pension einrechenbare Zulagen beantragt. Ich glaube, daß gar kein Anstand besteht, eine Zulage zur Pension zu beschließen.
Renner: Wir pensionieren nicht den Staatssekretär, sondern wir erhöhen die Pension eines verdienten Beamten. [Das ist eine] Option, die im Rahmen des formalen Rechtes liegt. Wenn es der Präsident nicht tun will, so wird er es im Hauptausschuß zur Sprache bringen.
Zerdik: Gouverneur Schuster.
Hanusch: Gegen die alten Ministerpensionen ist in der Bevölkerung eine sehr große Antipathie vorhanden. Durch diese Sache lebt das wieder auf.
Antrag genehmigt.
[Renner]: Protest Stritzl und Coumont.
Ad acta legen.
Liquidierung.
[Renner]: [Mitteilung von] Pöschel [betreffend] Kriegsarchiv und Heeresmuseum.
Deutsch: [Eine] Internationalisierung des Kriegsarchivs halte ich für unmöglich. Eminente kulturelle Bedeutung, auf das wir Beschlag legen müssen. Bis jetzt ist der Standpunkt eingehalten [worden], daß ?Entnahmen ohne unsere Zustimmung nicht zulässig sind. Ähnlich mit Heeresmuseum. Ganz gewaltiger Reichtum. Bei entsprechendem Ausbau Attraktion.
Antrag: Beschluß, daß das bei sparsamster Verwaltung bei uns bleibt.
Reisch: Der Friedensvertrag bestimmt, daß Gegenstände von besonderem historischen Wert von den Nationalstaaten angesprochen werden können. Wir sollten aussprechen, daß die beiden Sammlungen, so wie sie sind, hier zu verbleiben haben.
Mayr: Auch bezüglich des Haus-, Hof und Staatsarchivs wird diese Frage auftauchen. Vom Standpunkt der Attraktion dürfte nur die Internationalisierung anzustreben sein. Die Nationalstaaten würden sonst jedenfalls Anspruch erheben. In wissenschaftlichen Kreisen ist der Gedanke der Internationalisierung vollkommen zum Durchbruch gelangt. Vielleicht wäre anzustreben, daß die Sammlungen in österreichischer Verwaltung bleiben und Fachbeamte der Nationalstaaten zugeteilt werden auf deren Kosten. Vom wissenschaftlichen Standpunkt wäre die Zerreißung ein Unglück.
Deutsch: Mir ist es darum zu tun, daß die Verwaltung von uns geführt wird, wodurch allein die Möglichkeit einer wissenschaftlichen Ausbeute allein gegeben ist. Wenn die anderen mit dreinzureden haben, ist keine Forschung möglich. Ich warne vor der Hereinbringung fremder Beamter in das Archiv.
1.) Es bleibt bei der österreichischen Verwaltung.
2.) [Ein] Übereinkommen mit den anderen Staaten, wodurch die Forschungsmöglichkeit für die anderen Staaten gegeben ist.
Mayr: Wenn das erreichbar ist, ist es selbstverständlich gut. Aber ich fürchte, daß es nicht durchgehen wird. Es wird wahrscheinlich nichts anderes übrig bleiben, [als] daß wir andere Beamte zuteilen lassen.
Renner: Der Standpunkt des Friedensvertrages ist nicht der, daß Sammlungen und Archive zerrissen werden sollen. Nur diejenigen Stücke, für die besondere Titel angeführt werden können, sollen zurück gegeben werden müssen (193).
Nur das, was für die unmittelbare Verwaltung notwendig oder mit der Geschichte des Landes in unmittelbarem Zusammenhang steht und auf eine gewisse Zeit zurück und wenn es weggebracht worden ist, ist zurückzustellen.
Unsere Beamten sind immer zu sehr geneigt, nachzugeben. Die Internationalisierung würde zur Folge haben, daß wir die Beamten [zu] bezahlen haben würden. Der Friedensvertrag schützt uns genug. Wir sollen uns auf die Internationalisierung nicht einlassen. Wir würden uns in fremde Hände geben. Die anderen hätten immer das Interesse, uns zu majorisieren.
Instruktion: Eine Internationalisierung sei nicht in Aussicht zu nehmen, sondern, daß diese Sachen streng nach dem Friedensvertrag behandelt werden sollen und in dieser Sache nicht über den Buchstaben des Friedensvertrages hinauszugehen ist.
Mayr: Dann werden die Nationalstaaten die Sammlungen zerreißen. Nach dem Friedensvertrag könnten wir nur die Akten, die sich auf die gemeinsamen Gebiete beziehen, behalten. Der Verlust wäre sicher sehr schwer, wenn wir alles, was die anderen Staaten betrifft, abgeben müssen. Es wären die Vorstände um ihr Gutachten -.
Renner: Tietze und Redlich wären um ihr Gutachten raschestens zu ersuchen.
Deutsch: Pöschel muß angewiesen werden, stark zu bleiben.
Renner: Der Kabinettsrat beharrt auf seinem Beschluß vom 24. Oktober, daß die auf österreichischem Boden bestehenden Sammlungen und Institutionen im ausschließlichen Eigentum und [in] ausschließlicher Verwaltung Deutsch-Österreichs stehen. Das Kabinett erklärt prinzipiell seine -. Die deutsch-österreichische Staatsregierung wird den anderen Nationen die weitest möglichen Erleichterungen und Rechte zur Benützung der Materialien gewähren. Eine Internationalisierung des Eigentums und der Verwaltung der Institute kann jedoch nicht zugestanden werden.
Pöschl wird eingeladen, [klarzulegen], was unter Internationalisierung zu verstehen ist und über diese Frage überhaupt ein fachmännisches Gutachten einzuholen. Gutachten werden Tietze, Redlich, Mayr abgeben.
Renner: Bericht über die Liquidierung.
Reisch: Pöschel hat Bedenken, daß wir einen einseitigen Akt setzen und die anderen Nationalstaaten brüskieren. Er schlägt vor, daß im Gesetz der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Friedensvertrages bleibt und daß wir nur in der internationalen Kommission erklären, daß unsere Mittel erschöpft sind; jetzt müssen die anderen entweder bezahlen oder die Liquidierung hört auf.
Deutsch: Das wäre zwar ein möglicher Verhandlungsweg, aber das kann den Kabinettsbeschluß nicht hindern. Ich meine, der Antrag soll so beschlossen werden, wie er gestellt wurde und der Vorschlag Pöschels soll der Weg sein, die Nationalstaaten dazu zu bringen. Der Staatskanzler soll verfügen, daß ihm die Akten selbst vorgelegt werden als Staatssekretär für Äußeres.
Renner: Der Kabinettsrat soll das Staatsamt für Äußeres einladen, an die Nationalstaaten [ein Schreiben zu richten]: Der Kredit, aus dem die Liquidierung bisher bestritten wurde, [ist] erschöpft. Im Friedensvertrag wurde die Liquidierung von Haus aus nicht anerkannt. Demnach Deutsch-Österreich die Liquidierung [als] beendet betrachtet und gezwungen ist, eine rein deutsch-österreichische Liquidierung eintreten zu lassen.
Im übrigen schließe ich mich [dem] Antrag Deutsch an, daß die Liquidierungen nicht mehr von untergeordneten Organen geführt werden dürfen.
Reisch: Bitte, die Beschlüsse dem Pöschel intimieren zu lassen. (zugestanden).
Meine Ausführungen sind nur dahin gerichtet, daß im Gesetzentwurf keine Änderung eintreten gelassen wird und daß wir nur de facto erklären, daß die Mittel erschöpft sind.
Grimm: [Es hat] finanziell fast gar keinen Wert, wenn wir in die deutsch-österreichische Liquidierung eintreten, wenn wir nicht gleichzeitig den Abbau des Personals vornehmen. Wir müssen den Nationalstaaten mitteilen, daß wir sofort mit der Pensionierung vorgehen müssen, sofort - liquidierenden Stellen mitteilen, daß sofort das Personal liquidiert und pensioniert wird und dann nur das für die österreichische Liquidierung notwendige [Personal] wiederaufnehmen. Das andere fremdnationale Personal den Nationalstaaten zur Verfügung [zu] stellen.
Antrag Renner angenommen.
3b. Messeamt.
Ellenbogen: -.
Reisch: [Ich] kann nicht die Zustimmung zur Verlautbarung geben. Die Note des Staatsamtes für Handel ist vom 15. Oktober datiert und hat acht Tage Frist gegeben. Diese Zuschrift hat zehn Tage gebraucht, bis sie ins Staatsamt gelangt ist.
In merito: [Das ist ein] neues Amt und [eine] neue Zentrale mit sehr wesentlichen Kosten. Das ist eine Sache, die man nicht von Staats wegen reglementieren kann und schon gar nicht in der jetzigen Zeit.
Renner: Auf acht Tage vertagt.
Eldersch: Es wäre doch am einfachsten, die Sache der Handelskammer zu übertragen. Man muß verhindern, daß dem Staat Kosten verursacht werden.
[Beschluß]: Das Staatsamt für Handel soll sich binnen acht Tagen mit dem Staatsamt für Finanzen ins Einvernehmen setzt.
Vertagt.
4. Abbaubegünstigungen.
Deutsch: -.
Genehmigt.
5. Chargenzulagen.
Eldersch: -.
Angenommen.
6. Tabak und Zucker.
[Reisch]: a) Zucker. Antrag, Verdoppelung des Zuckerpreises ab 1. XII. '19. mit 1. /12. August und September Zucker, wo er noch nicht abgeliefert wurde, zum alten Preis.
Hanusch: Wenn diese beiden Dinge im gegenwärtigen Zeitpunkt, wo die Verhandlungen mit den Industriearbeitern und mit den Staats- und Landes- und Gemeindeangestellten noch nicht abgeschlossen sind, [gemacht werden], so werfen sie uns die ganze Geschichte um. [Ich ersuche um] Verschiebung um 14 Tage und 3 Wochen.
Eldersch: Pflichtet bei.
Löwenfeld: [Ich] muß mich Reisch anschließen, daß die Erhöhung mit 1. XII. in Kraft gesetzt wird. Das Defizit der Zuckerstelle infolge zu geringer Zuckerpreise macht bereits 43 Millionen Kronen aus. Die Zuckerstelle ist eine staatliche Stelle, welche wenn [sie] auch formal Kredit hat, doch keinen Kredit tatsächlich hat. Das Geld rouliert eben. Durch den geringen Preis hat sie immer Zahlungsschwierigkeiten. Es ist oft kein Zucker da, weil wir nicht bezahlen konnten. Wenn das Staatsamt für Finanzen nicht erklärt, daß sie die Zuckerstelle mit Geld versorgt, so kann ich einer Verschiebung nicht zustimmen wegen der Zuckerversorgung.
Die Bevölkerung ist schon vorbereitet und ich weiß nicht, ob praktisch als Weihnachtsgeschenk.
In vielen Gegenden ist der August- und September-Zucker noch nicht ausgeteilt. Dieser Zucker muß von der Erhöhung frei bleiben, auch wenn er nach dem 1. XII. ausgegeben wird.
Mayr: Beides auf einmal wird zuviel sein für unsere Bevölkerung. Wenigstens die Tabakerhöhung soll man jetzt noch nicht eintreten lassen. Insbesondere Land-Tabak geht nicht. Man muß ihn vor einer solchen Erhöhung frei lassen.
Reisch: 228 Millionen macht die Erhöhung aus. Während das Tabakgeschäft früher [eine] Stütze des Budgets [war], [ist es] jetzt mit vielen Millionen passiv infolge der Entwertung der Valuta.
Renner: Vertagt bis Freitag oder Dienstag.
Renner: Unverzinslicher Kredit für die Anschaffungsbeiträge in der Industrie auf 6 Monate. Das Staatsamt für Finanzen ist ermächtigt, der par.[itätischen] Industriekommission einen verrechenbaren Erlag von 10 Millionen Kronen zur Erteilung von Vorschüssen an Industrielle zur Auszahlung des Anschaffungsbeitrages zu gewähren. Diese Vorschüsse sind unverzinslich längstens binnen 6 Monaten zurückzuzahlen.
Übereinkommen mit der oberösterreichischen Landesregierung.
Löwenfeld: Das Gesetz ist bereits vor 14 Tagen kundgemacht [worden]. Aufgrund dieses Gesetzes ist bereits am 27. X. eine Verordnung der Landesregierung erschienen betreffend Festsetzung von Gebühren für die Ausfertigung von Transportbescheinigungen.
Durch die Kundmachung hat die Landesregierung eine neuerliche Verfassungswidrigkeit begangen.
Renner: Wir werden in der Zuschrift an das Land davon Notiz nehmen.
Froehlich: Übereinkommen < >.
Genehmigt.
¼11 h.
Eldersch: Vom Staatsamt zwei Verwaltungsräte vorbehalten und die Änderungen der Statutenvorschriften getroffen, die das Recht vorsehen.
How to cite
Protokolle des Ministerrates der Ersten Republik der Republik Österreich, herausgegeben von Hanna und Ronja, LaLe 2025 (https://krp-project.github.io/krp-static/krp-121.html)